Wem gehört der Code?

6 Antworten

nach deutschem recht behältst du das urherberrecht am code bis zu deinem tod sowie 70 jahre darüber haben es deine erben, das kann man auch nicht abgegeben, der kunde erhält ein eingeschränktes nutzungsrecht (er darf dein code nutzen aber nicht verändern bzw weiterverkaufen). das wird durch den gesetzesgeber so vorgegeben wenn mündlich bzw schriftlich nichts vereinbart wurde (anders wäre es allerdings wenn ein vertrag besteht, bzw etwas anderes vereinbart wurde oder du selbst in einem angestelltenverhältnis stehst)

AalFred2  29.01.2016, 09:00

Beileibe nicht jeder Sourcecode fällt unter das Urheberrecht.

mrhashpipeotto  29.01.2016, 11:21
@AalFred2

ich bin jetzt von einem ergebnis der eigenen geistigen schöpfung ausgegangen, was ja auch meist der fall ist

AalFred2  29.01.2016, 11:42
@mrhashpipeotto

Die meisten Javascripts werden für Standradaufgaben geschrieben und erreichen so eben keine Schöpfungshöhe.

mrhashpipeotto  29.01.2016, 12:59
@AalFred2

was hat die eingesetze programmiersprache damit zu tun und wer bestimmt wann eine bestimmte schöpfungshöhe erreicht ist?  das könnte man  ja direkt auf alle sprachen beziehen weil damit mehr oder weniger Standardaufgaben (was auch immer das sein soll )  geschrieben werden, oder willst du etwa sagen das ein selbst entwickeltes dropdown menü  in c# mehr Schöpfungshöhe hat als eine selbst entwickeltes dropdown menü in javascript? Sorry aber das ist quatsch. 

AalFred2  29.01.2016, 13:21
@mrhashpipeotto

Grundsätzlich hat die Programmiersprache nichts damit zu tun, aber dir sollte geläufig sein, dass unterschiedliche Programmiersprachen für unterschiedliche Anwendungen benutzt werden. Wann eine Schöpfungshöhe erreicht ist, bestimmt im Zweifelsfall ein Richter. Drei ineinander verschachtelte if-Anweisungen erreichen sie beispielsweise nicht. Ein Drop-down-Menü grundsätzlich auch nicht.

mrhashpipeotto  29.01.2016, 14:08
@AalFred2

niemand spricht von 3 ineinandere verschachtelten if anweisungen die ein textfeld auslesen oder ein alert fenster im browser anzeigen, ....hier mal die source eines dropdown menüs in javascipt (und das ist noch relativ simpel), kein richter auf dieser welt würde jemals entscheiden das hier die schöpfungshöhe nicht erreicht wurde um mal dein "gründsätzliches" zu revidieren (vieles in der IT sieht einfacher aus als es ist, zudem hast du mit der eierlegenden wollmillsau javascript das schlechteste beispiel ausgesucht) :

github.com/selectize/selectize.js/blob/master/dist/js/selectize.js

AalFred2  29.01.2016, 14:53
@mrhashpipeotto

Zum einen verstehst du den Begriff grundsätzlich falsch. Zum Anderen müsstest du mal erläutern, was obiges Drop-down-Menü von anderen unterscheidet. Mich da einzulesen, dafür fehlt mir die Zeit.

mrhashpipeotto  29.01.2016, 18:55
@AalFred2

Ein Drop-down-Menü grundsätzlich auch nicht.

hab mich bzgl der schöpfungshöhe  schlau gemacht. die schöpfungshöhe ist erreicht (und somit greift auch dann das urheberrecht) wenn folgendens gilt: "Ein Computerprogramm ist schutzfähig, wenn zum Programmieren der Software ein Minimum an konzeptionellem Denken, Kreativität und organisatorischen Können vonnöten ist."

im fall des oben genannten dropdown menüs dass in der vorschau (s. link unten) von aussen betrachtet zwar relativ banal daherkommt und auch nicht viel mehr als andere dropdowns macht, aber bereits hierfür einige tausend zeilen programmiercode erhält die ganz offenschtlich eine intellektuelle leistung darstellen und die oben genannten voraussetzungen somit mehr als erfüllen. deine aussage das dropdown menüs grundsätzlich kein urheberrechtlichen schutz geniessen ist somit falsch.

selectize.github.io/selectize.js/

AalFred2  30.01.2016, 09:36
@mrhashpipeotto

Aus welchem juristischen Standardwerk stammt denn die Definition? Die miesten Juristen sehen das anders. Auch LOC spielen da nicht wirklich eine Rolle. Ansonsten musst du dich nochmal informieren, was grundsätzlich juristisch bedeutet.

mrhashpipeotto  30.01.2016, 12:36
@AalFred2

Steht im Urheberrecht

AalFred2  01.02.2016, 09:02
@mrhashpipeotto

Nö, das steht da nicht. Du solltest dich vielleicht erstmal schlau machen und dann antworten.

Ich gebe dir einfach mal einen Einblick in meinen Alltag ^^ (Da soetwas bei mir in der Firma und underen Kunden erst letztens zur Diskussion kam + Rechtliche belehrung und zuziehen eines Anwaltes)

Das schlimme an Source Codes, die man an den Kunden gibt (lesbar) ist, dass er diese nur in kleinen Schritten abändern müsste und es wäre ein komplett neuer Code im Sinne des Uhrheberrechts...


Bedeutet dieser würde ihm gehören...

Aber wenn wir jetzt davon ausgehen, dass es immer dein Code bleibt (also unverändert)

So kann der Kunde genauso machen was er möchte damit, es sei denn du hast es im Vertrag unter der Aufführung "Nutzungsbedingungen" gründlich erläutert was er darf bzw. was er nicht darf.

(Leider ist das so, und Punkte an die du im Vertrag nicht gedacht hast werden dir in so einer Situation zum Verhängnis)


Das ist der Grund, wieso wir 1. unsere Nutzungsbedingungen  so ernst nehmen und wir unseren SourceCode mit Passwörtern (und ggf. Obfuscaten) schützen.

Falls du noch mehr Fragen hast kannst du dich ja einfach melden :)

MFG xGlumi

Azasel  29.01.2016, 09:49

Wie nennt man diesen Beruf den du ausübst ?
Lg

xGlumi  29.01.2016, 09:50
@Azasel

Als Bezeichnung im Vertrag steht nur
"Programmierer" ^^

Aber die Offizielle Bezeichnung ist:
"Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung"

MFG xGlumi

procoder42  29.01.2016, 19:26

Das ist der Grund, wieso wir 1. unsere Nutzungsbedingungen  so ernst
nehmen und wir unseren SourceCode mit Passwörtern (und ggf. Obfuscaten)
schützen.

Das ist der Grund, wieso wir 1. unsere Nutzungsbedingungen  so ernst
nehmen und wir unseren SourceCode mit Passwörtern (und ggf. Obfuscaten)
schützen.

Das soll es aber auch bei Firmen geben, die selber ihre Produkte verkaufen; den Programmierer kann man halt schwer entlassen ^^.

in kleinen Schritten abändern müsste und es wäre ein komplett neuer Code im Sinne des Uhrheberrechts...

Naja, ich glaube es geht daraum, ob der Programmierer für die Weitergabe des ursprünglichen Codes belangt werden könnte.

(Leider ist das so, und Punkte an die du im Vertrag nicht gedacht hast werden dir in so einer Situation zum Verhängnis)

Viele Firmen haben "Dir gehört der Code, aber wir haben ein lebenslanges Exklusivrecht dran" Klauseln im Vertrag, da ist der Kunde dann relativ außen vor.

Sowas ist Vetragssache. Je mehr gezahlt wird, desto mehr gibt es dann meist auch. Im simpelsten Fall wird einfach nur die fertige Software ausgeliefert; manchmal gibt es aber auch eine Dokumentation dazu o.ä. . Letztendlich gibt es in der IT aber nur das, wofür auch bezahlt wurde. Da es in deinem Beispiel keinen Vertrag gibt, gehe ich mal davon aus, dass nur das fertige Produkt ausgeliefert wird und der Programmierer alle Rechte am Code behält.

wenn es keinen vertrag (keine schriftlichen dokumente) verbleibt das urheberrecht beim programmierer.