Handy nummer, raus finden?
Moin, wenn Polizei ein Handynummer hat und wissen möchte wem die Nummer gehört müssen die erst vom Richter/ Gericht Erlaubnis bekommen um zu gucken wem es gehört (auf wessen Name es ist..)?! Ist ja Privatsphäre oder?
7 Antworten
Das funktioniert aber nur bei Mobilnummern von SIM-Karten, die in Deutschland registriert sind. Ich habe 4 SIM-Karten aus Österreich, da kannst du lange suchen (lassen). In Österreich sind die PrePaid-Karten nach wie vor nicht registriert.
Im Rahmen einer Ermittlung in einer Strafsache mit entsprechend hoher Strafbewehrung ist es einfach, die Genehmigung zu erhalten, mal nachzusehen, welcher Name mit einer Nummer verbunden ist. Da ist die Privatshäre wurscht. Wenn du also etwas angestellt haben solltest, ist das Heulen jetzt zu spät. Für einen einfachen Ladendiebstahl wird man diesen Aufwand heute nicht mehr betreiben.
Soweit ich weiß schon. Is aber nen ziemlicher standardprozess und das und die Hürden sind recht gering.
Es geht ja nicht um Überwachung, sondern nur um den Inhaber einer registrierten Telefonnummer.
Gibt auch noch Gefahr in verzug, also wenn es schnell gehen muss und es werden erhebliche Nachteile erwartet und es bleibt keine Zeit auf die richterliche Genehmigung zu warten. Dann brauchen sie die halt nicht bzw. wird nachträglich ausgestellt.
Es gibt bei jedem Provider dafür extra eine Abteilung, die den ganzen Tag nix anderes tun, als solche richterlichen Genehmigung (meistens zwecks IP logs) zu prüfen und dann den Polizeidienststellen weiterzuleiten.
Also wie gesagt, die Hürden sind gering.
Also wie gesagt, die Hürden sind gering.
Sind sie nicht.
112 TKG geht ohne richterlichen Beschluss :)
Hallo,
um die Bestandsdaten einer Handynummer abzufragen, wird kein richterlicher Beschluss benötigt. Dies ist die sogenannte "automatische Inhaberfeststellung" und ist in den §§ 112 und 113 TKG (Telekommunkitonsgesetz) geregelt.
Zeitaufwand beträgt ca. 30 Sekunden.
Ich würd dich doch nie hängen lassen ;-)
Bist halt ein Kumpel... ☺
Nein, sie braucht keinen richterlichen Beschluss. Es ist im Gegenteil ziemlich einfach, an die Daten zu kommen. Sie können automatisiert bei der Bundesnetzagentur abgefragt werden.
Grundlage dafür ist der § 112 TKG.
Auf der verlinkten Seite findest du Genaueres darüber:
Weiter unten lese ich, dass du jemanden wegen der Auskunft anzeigen würdest. Das kannst du dir sparen. Das BVerfG hat da bereits drüber geurteilt und die Bestandsdatenauskunft als für gut und verhältnismäßig befunden. Eine Anzeige würde deshalb sofort eingestellt.
wenn gefahr im verzug ist, dürfen die das auch ohne richter
Mann kan dan anzeigen oder?! hat ja Privatsphäre
Natürlich kannst du anzeigen, aber verfolgt wird das nicht. Privatsphäre ist kein Schutz vor Ermittlungen.
Alter, was ist das denn für eine Rechtschreibung?
Und was willst du dann anzeigen? Die Polizei? Die Abfrage des Handynummerinhabers ist in §100j StPO geregelt, somit ist das rechtmäßig.
Das geht immer ohne Richter :)
Na endlich... ich hab schon befürchtet, mit meiner Meinung hier der einzige zu sein.