Welches Recht habe ich als Mieter bei einer Garagen-Modernisierung?
Ich habe zwei separate Mietverträge für die Wohnung und den Doppel-Carport. Für meine beiden sehr teuren Fahrräder ist kein Platz in der Wohnung oder im Keller.
Ich bat den Vermieter höflich aus Sicherheitsgründen (bei eventuellen Diebstahl müssen die sich die Räder versicherungstechnisch in einem verschlossenen Raum befunden haben), im hinteren Teil, ca. 1/6 des Doppel-Carports, eine verschließbare Abtrennung aus Holz zu Bauen. Der Vermieter teilte mir mit, dies wäre eine Modernisierung (Verbesserung des Gebrauchswertes) und ich hätte dafür mit Sicherheit zu Zahlen.
Wie viel der Kosten kann der Vermieter auf mich Abwälzen? Alle Kosten sofort oder nur über eine Erhöhung der Garagenmiete auf Basis 11% der Baukosten pro Jahr wie im Wohnungsmietrecht?
5 Antworten
Für die Garage gilt das Mietrecht nicht. Der Vermieter baut den Verschlag ja nur, wenn Du das auch möchtest oder dem zustimmst. Es ist ja eine Veränderung der (Miet)-Sache und damit des Garagen-Mietvertrages. Solche Verträge sind verhandelbar, also entscheidend ist, worauf Du dich mit dem Vermiter einigen kannst. 11% der "Modernisierungskosten" sind sicher eine Verhandlungsbasis, aber es gibt hier zu keine (!) verbindliche Rechtgrundlage.
Das Problem scheint mir weniger das Thema der Modernisierung zu sein. Es könnte ein Problem sein mit dem Baurecht. Der Vermieter wird nämlich nur eine Genehmigung erhalten haben für ein Carport. In dem Moment, wo in diesem Carport ein verschlossener Raum ist, ist es eine Garage. Er müsste also eine Baugenehmigung für eine Garage beantragen und ob er die bekommt, das kann ich nicht einschätzen.
Ansonsten ist das mitnichten eine Modernisierung sondern eine Umwandlung des Gebrauchswertes. Nämlich eine Umwandlung von einem offenen Carport zu einer geschlossenen Garage. Er müsste also mit Ihnen einen neuen Mietvertrag machen über eine Garage, nachdem der alte Mietvertrag über den Carport gekündigt wurde. Und die Miete für diese Garage kann er beliebig festlegen, da dafür nicht die Regel für Wohnungsmiete gelten.
über eine Erhöhung der Garagenmiete auf Basis 11% der Baukosten pro Jahr
das wäre eine tragbare lösung,die ich vorschlagen würde,aber verhandel vorher.
Der Vermieter muss gar nix anbauen. Wenn du das willst, musst du zahlen! Da es ein eigener, neuer und abgesicherter Raum ist, würde ich die Miete für die beiden Stellplätze verdoppeln!
Versetze dich in die Situation des Vermieters: Der Mieter will etwas Neues - und will ggf. nicht angemessen zahlen... Was würdest du machen?
du hast weder rechte,noch kannst du auf etwas bestehen,sondern musst verhandeln.
Also, 11% und nach zwei Jahren wird gekündigt. Nee, solche Geschäfte machen wir für unsere Mieter nicht. Wenn er denn möchte und es möglich ist, darf er bauen und nach dem Auszug ggf. auch mitnehmen.
das ging aber super schnell.
Aber klar möchte ich angemessen Zahlen für meine verbesserte Fahrrad-Sicherheit. Aber was ist wirklich angemessen und rechtens?
Der Vermieter bot mir unter Vorbehalt zwei Varianten an: 250 Material+250 seine Arbeit = 500 oder ca. 1000 gebaut durch Zimmermannsfirma.
Kann ich auf die 11% Variante mit "nur" Mieterhöhung bestehen oder muss ich nach dem Bau sofort die Gesamtkosten nach der Wahl des Eigentümers tragen?