Vermieter/Hausverwaltung verweigert Modernisierung des Kabelanschlusses
Guten Abend zusammen,
ich wollte aus Kostengründen, sowie wegen qualitativen Gründen von der deutschen Telekom zu KabelBW wechseln. Leider hat der Techniker von KabelBW festgestellt, das bei uns in der Wohnung nur einfach-abgeschirmtes Kabel verlegt wurde, aber für den Anschluss samt Internet und Telefonie mittlerweile dreifach-abgeschmiertes Kabel Standard ist.
Darauf hin hat sich KabelBW mit meiner Hausverwaltung und meinem Vermieter, sowie dem Vermieter unter uns in Verbindung gesetzt. Die Hausverwaltung sah keinerlei Probleme bei der Modernisierung. Soweit ich das mitbekommen habe, ist der Vermieter der Wohnung unter uns auch nicht dagegen, die Räumlichkeiten für die Modernisierung zur Verfügung zu stellen. Im Grunde muss der Techniker nur in die untere Wohnung, um ein Kabel zu uns hochzuziehen und das war es dann auch schon. Bloß hat sich nun unser Vermieter quer gestellt und verweigert die Modernisierung.
Jetzt hat sich mein Telekom-Vertrag um weitere 12 Monate verlängert und ich darf wieder Unkosten monatlich stemmen, während die Leistung mangelhaft ist.
Meine Frage lautet nun, ob mein Vermieter einer Modernisierung zustimmen muss oder nicht. Die aktuellen Kabel sind einfach-abgeschirmt, jedoch waren die Kabeln schon da, als wir 1996 eingezogen waren. Gibt es vielleicht eine gesetzliche Pflicht für Vermieter, was das Aktualisieren solcher Techniken angeht?
Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!
5 Antworten
Es handelt sich also um eine Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier kann die Hausverwaltung zwar gutwillig sein, aber wenn sich einzelne Eigentümer/Vermieter dagegen sperren, dass an der Installation was verändert wird, kann die HV erst einmal nichts machen.
Die HV kann das Thema "Modernisierung der Verkabelung" auf die nächste Eigentümerversammlung setzen, die irgendwann im Frühjahr oder Sommer 2015 stattfinden wird. sie könnte den Antrag stellen, dass überall im Haus Zug um Zug die Vekabelung erneuert wird und dazu Angebote eingeholt werden. Danach (ca. 1 Jahr später oder in einer besonderen Versammlung) könnte dann eine Auftragsvergabe erfolgen.
Stimmt die Mehrheit der Eigentümer zu, müssen auch einzelne Eigentümer erlauben, dass ihre Wohnungen dafür betreten werden und die Arbeiten durchgeführt werden können. Letztlich hat jeder Eigentümer was davon, wenn auf diese Weise das Haus auf dem neuesten Stand der Technik gebracht wird. (Bessere Vermietbarkeit z. B.)
Aber es ist eine langwierige Sache, die Du mit Hilfe weiterer Mieter und Bewohner anschieben könntest.
Danke für die Auszeichnung. Ich hoffe, dass ich Dir mit meiner Antwort wirklich helfen konnte.
nein das muß ein Vermieter nicht akzeptieren. Es gibt auch kein Wahlrecht für eine bestimmte Empfangsart!
aber der Vermieter muß keine Installationsarbeiten dulden! Immerhin kann er per Kabel ja bereits fernsehen und per Telefon DSL empfangen! Auf eine maximal technisch theoretisch Bandbreite hat man kein Anspruch
Guten Morgen dilandi93,
bezüglich der Thematik mit dem Kabelanschluss und deinem Vermieter kann ich nicht wirklich etwas sagen. Aber dazu hast du ja bereits Antworten bekommen.
Du schreibst, dass du nun bei uns weiter Unkosten stemmen musst und mangelhafte Leistung erhältst.
Was meinst du genau mit Unkosten? Und was stimmt mit der Leistung nicht?
Viele Grüße Rebekka von Telekom hilft
Wenn der Kabelanschluss funktioniert hast du höchst wahrscheinlich keine Möglichkeit den neuesten technischen Stand zu verlangen.
Den mangelnden Empfang hat ja nicht der Vermieter zu vertreten
Da du nicht vom Vermieter über deinen Mietvertrag versorgt wirst und dort nix an Betriebskosten zahlst sondern persönlich einen Vertrag mit der Telekom hast/hattest und nun wechseln willst, (wegen Qualtätsverbesserung) so darf dir der Vermieter die notwendigen Arbeiten nicht verbieten. Du hast ein Anrecht auf die Versorgung mit Telekommunikationsleistungen in entsprechender Qualität wie sie jetzt üblich ist. Die Kosten müsstest natürlich du tragen.
Der andere betroffene Vermieter, Eigentümer oder Mieter darf aber den Zugang zu seiner Wohnung zum Verlegen eines Kabels (Bohren?, Dreck?, Lärm?) verwehren. Dieses Hindernis zu überwinden kann schwierig sein.
Der andere betroffene Vermieter, Eigentümer oder Mieter darf aber den Zugang zu seiner Wohnung zum Verlegen eines Kabels (Bohren?, Dreck?, Lärm?) verwehren.
Wo siehst du dafür eine rechtlich gesicherte Grundlage?
Das bezweifle ich.
Wenn hier kein Vermietervertrag mit dem Versorger vorliegt, darf der Mieter sich einen suchen oder wechseln.