Welche Strafe gilt wenn man mit über 25 kmh mit dem Roller von der Polizei erwischt wird?

7 Antworten

Welche Strafe gilt wenn man mit über 25 kmh mit dem Roller von der Polizei erwischt wird?

Dann machst du dich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) strafbar:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Bis 21 Jahre kann der Jugendrichter noch Sozialstunden anordnen, ab 21 Jahren erwarten dich etwa 20 bis 40 Tagessätze Geldstrafe, wobei 30 Tagessätze in etwa deinem Monatsnettoeinkommen entsprechen.

In jedem Fall wird mindestens ein Fahrverbot nach § 44 StGB von einem bis drei Monate verhängt, außerdem werden auch ohne Fahrerlaubnis 2 Punkte in Flensburg eingetragen, die fünf Jahre gespeichert bleiben. Nach § 69a StGB kann daneben auch eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren ausgesprochen werden. In diesem Fall werden 3 Punkte in Flensburg eingetragen, die erst nach zehn Jahren getilgt werden.

was passiert wen ich zum 2.wenn nicht sogar zum 3. mal erwischt werde wie ich viel mehr als erlaubt fahre?

Eine Sperre ist dir dann sicher, vor allem, wenn du Wiederholungstäter bist, siehe § 69a Abs. 3 StGB:

Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist.

Die Geldstrafe wird in der Regel bis zu 90 Tagessätze hoch sein, beim dritten Mal kann man schon mit mindestens 100 Tagessätzen rechnen, aber je nach Rückfallgeschwindigkeit können es auch schon drei bis sechs Monate Freiheitsstrafe sein, auch ohne Bewährung. Im Jugendstrafrecht kann für das dritte Mal Jugendarrest nach § 16 JGG verhängt werden. Die Sperrfrist wird ebenso sicher bei jeder Verurteilung verlängert werden.

Außerdem wäre noch § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 3 StVG interessant:

In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war, [...] oder

3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Übrigens zählt für eine Strafbarkeit nicht, wie schnell du fährst, sondern wie viel dein Roller tatsächlich werden kann.

majaesel  21.04.2015, 09:32

Und versicherungstechnisch hat das gar keine Konsequenzen, wenn der Roller getunt ist? (meint ja migebuff)

adk710  21.04.2015, 10:35
@majaesel

Es ist jedenfalls kein Versicherungsbetrug (siehe für die Voraussetzungen § 263 StGB), sondern eine Obliegenheitsverletzung, durch den die Versicherung für den Schaden am eigenen Kfz leistungsfrei gestellt wird. Den Fremdschaden muss sie regulieren, kann aber den Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Du kriegst eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen dem umrüsten von roller plus Geldstrafe

Anzeige, wenn Du Arbeitest Geldstrafe, wenn du zur Schule gehst Sozialstunden, evtl. Führerschein ab 21..

Das Problem für Dich ist vor allem der Versicherungsbetrug, den Du damit begehst.

migebuff  21.04.2015, 02:17

Ein Versicherungsbetrug, aha. Es wird ja immer besser. Früher hat man noch das Märchen vom erlöschenden Versicherungsschutz erzählt, und nun liegt bei sowas schon ein Betrug vor.

Welchen Schaden hat er denn unrechtmäßig abgerechnet und wie hoch ist dieser genau? Oder bist du vielleicht der Meinung, dass er sich einen günstigeren Beitrag erschleicht, wenn er statt einer 50er-Versicherung eine gleichteure Mofaversicherung abschließt?

majaesel  21.04.2015, 09:30
@migebuff

Sorry, wird auf Rollertuningseiten so verbreitet. Das hat wohl weniger mit dem Beitrag zu tun, sondern mit der Leistung im Schadensfall. Allerdings bin ich nicht in der Versicherungsbranche tätig. Ich dachte halt, es sei nicht erlaubt.

Quandt  21.04.2015, 10:32
@migebuff

Der Roller-Mopet-Mofa-Tarif ist eine Mischkalkulation des Auswandes bei der Schadensregulierung. Die Schadenshöhe ist direkt abhängig von der Geschwindigkeit. Mal abgesehen davon, dass unterschiedliche Altersgruppen mit verschiedenen Einkommen zugrunde gelegt wurden.


Einfach gesprochen: Die besser Situierten finanzieren die schlechter "Verdienenden" mit, was nicht heisst, das ein Mofa-Fahrer in den Kaviear-Topf greifen darf.