Weitergabe der Email von Schule - legal?
Folgendes Szenario:
Aufgrund von Corona hat meine Schulgemeinschaft bisher Plattform A zum Austausch und zur Kommunikation genutzt. Dort musste man seine Emailadresse angeben. Da Plattform A jedoch einige Schwächen aufwies, entschied sich das Kollegium wohl auf Plattform B umzustellen. Dazu wurden alle Mailadressen der Schüler ohne Zustimmung oder Kenntnis an Plattform B weitergegeben.
Gibt es einen genauen gesetzlichen Rahmen, der das verbietet? Vielen Dank fürs Weiterhelfen.
Sind es Adressen der Schule oder Privatadressen?
Privatadressen der Schüler.
Welches Bundesland ist das? Darf ich erfahren was das für eine Plattform ist?
Und: Hast du bei der ersten Plattform eine Einwilligung gegeben? Danke
Saarland, "Schulmanager".
Nein, auch hier natürlich nicht. Die Mailadresse sollte für die eventuelle Passwortzurücksetzung hinterlegt werden.
5 Antworten
Die Frage ist, gibt es einen gesetzlichen Rahmen, der das erlaubt? Grundsätzlich ist nämlich jede Datenverarbeitung nicht rechtmäßig, es sei denn, es gibt irgendetwas, das das erlaubt.
Hast du die E-Mail-Adresse für Plattform A auf dieser Plattform eingegeben oder hast du die der Schule übermittelt und die hat das dann der Plattform gegeben? Hast du dabei irgendeine Datenschutzbelehrung, ein Hinweis auf irgendeine Datenschutzerklärung bekommen oder musstest irgendwas zustimmen/unterschreiben?
Wenn nicht, dann kann das wohl kaum rechtmäßg sein.
Man könnte sich auch mal anschauen, welche Rechtsgrundlage in den Datenschutzerklärungen der beiden Plattformen erwähnt werden. Meistens ist das nur die persönliche Zustimmung und wenn du die nicht gegeben hast, ist das nicht rechtmäßig.
Beim kurzen Durchschauen der Datenschutzerklärung von Schulmanager ist mir aufgefallen, dass da ganz viel fehlt, der Dienst dürfte also insgesammt gar nicht rechtmäßig sein. Ist das Plattform A oder B?
Also ich würde mal bei der Schulleitung nachfragen, was die Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe und allgemein für die Datenverarbeitung von Plattform B ist und beschweren, dass du die Informationen, die dir nach Art. 13 und 14 DSGVO zustehen nicht bekommen hast.
Ich schätze mal, das ist so wie das meiste, was Schulen so an Online-Unterricht machen nicht ganz erlaubt, oft sind es nur Formalitäten, aber Werbemails sind echt nicht schön.
BDSG und DSGVO.
Höchstwahrscheinlich ist da aber dennoch alles in Ordnung.
Wende dich an einen Anwalt, wenn du klagen willst.
Wenn Du schon bei der ersten Plattform zugestimmt hast, ja. Der Wechsel der Plattform hebt nicht Deine Zustimmung auf.
Es kommt aber auch auf den Inhalt der Zustimmung an. War diese nur für die Verwendung zu internen Schulzwecken bestimmt, kann diese durch den Umzug natürlich nicht zu anderen Zwecken (z.B. Weitergabe an andere Firmen) ausgeweitet werden.
Echt jetzt? Du würdest dir deine Infos lieber persönlich auf Papier abholen?
Und nein, den gesetzlichen Rahmen gibt es nicht. Man sollte einfach mal lesen, was man unterschreibt...
Dann widersprich den Werbemails - wo ist das Problem?
Gibt es einen gesetzlichen Rahmen der das verbietet?
Wenn ich mich an mein nerviges Pflicht-Training noch richtig erinnere, dürfte das die DSGVO untersagen.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass ich nun Werbemails der neuen Plattform erhalte, ohne mein Einverständnis dafür abgegeben zu haben, richtig.