Können Hash-Werte personenbezogene Daten (nach DSGVO) sein?

2 Antworten

Hashs sind nur pseudonym, nicht anonym. Es sind also personenbeziehbare Daten. Im engeren Sinn müssen sie also auch gelöscht werden. Es sei denn, es steht ein Grund entgegen, der das dann zur Ermessenssache macht oder gar verbietet.

Es kann ja sein, dass Du die Hashes benötigst, um die Sicherheit Deines Systems zu gewährleisten. Z.B., um Mehrfachanmeldungen zu verhindern.

Die Verschlüsselung personenbezogener Daten hat für den Verantwortlichen und/oder den Auftragsverarbeiter noch weitere Vorteile. So muss etwa der Verlust eines mobilen Datenträgers auf dem die Daten nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt wurden, in der Regel nicht gemeldet werden. Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörden bei der Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Sanktion anfällt, gemäß Art. 83 Abs. 2 lit. c) DSGVO eine erfolgte Verschlüsselung positiv zu berücksichtigen.

HDCPHDCP 
Fragesteller
 20.12.2018, 21:28

Mir ging es darum, ob gehashte Daten auf Anfrage gelöscht werden müssen. Hashen und verschlüsseln ist ja auch noch mal ein Unterschied. Beim Hashen bekommt man den Wert nur wieder, wenn man den echten Wert auch hat, um ihn zu überprüfen.