Weihnachtsfeier von der Einkommenssteuer absetzen?

6 Antworten

Die Rechnung lautet auf die Firma, also kannst du sie nicht in deiner persönlichen Steuerklärung benutzen. Aber selbst wenn die Rechnung auf dich laufen würde, wäre das dein Privatvergnügen und kann nicht steuermindernd abgesetzt werden.

Wenn die Rechnung an die Firma geht, kann die Firma diese Ausgaben steuermindernd geltend machen. Wenn Du die Kostenträgst und das aus der REchnung hervorgeht, kannst Du es eventuell als Werbungskosten absetzen, wenn Du die Feier arrangiert hast, um das Betriebsklima zu verbessen o. ä.

nein - denn Du erhältst ja die Aufwendungen von Deinem Arbeitgeber wieder, bzw. wurden die Kosten an den Arbeitgeber abgerechnet.

Doppelt kassieren geht nicht - das sollte einem Abteilungsleiter schon auch bewusst sein.

peer80 
Fragesteller
 23.11.2016, 21:44

wie? ich erhalte von meinem AG gar nichts! Das war die Weihnachtsfeier meiner Abteilung. Üblicherweise zahlt jeder selbst. Dieses Jahr habe ich die Getränke für alle übernommen. Damit beim Finanzamt ersichtlich ist, dass es eine Firmenfeier ist und nichts privates, habe ich die Firmenadresse auf die Rechnung drucken lassen. Ihre Unterstellung ist zum kotz...

stefan1531  24.11.2016, 07:58
@peer80

Wenn die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist, erkennt das FA die Ausgaben nicht als berufliche Ausgabe aus Ihrer eigenen Tasche an. Das ist doch genauso logisch.

Hast du persönlich die Auslagen hierzu getätigt? Ehr nicht, wenn es Betriebsausgabe der Firma ist.

peer80 
Fragesteller
 23.11.2016, 21:45

Ja, ich persönlich habe von meinem Geld gezahlt

kevin1905  23.11.2016, 21:58
@peer80

Und ist das irgendwo quittiert worden und du hast die Ausgaben NICHT von der Firma erstattet bekommen?

Leider kommen hier immer wieder Unterstellungen, ich würde Gelder von meiner Firma bekommen und doppelt abkassieren wollen. Ich weiß nicht wie es woanders üblich ist. Bei uns feiert jede Abteilung für sich. Kosten werden immer privat getragen, da ist nichts mit Übernahme durch die Firma. Diesmal habe ich als AL sämtliche Getränke übernommen und Gedacht, der Anlass ist ja beruflich, also vielleicht absetzbar? Scheinbar ja nicht. Aber diese Unterstellungen, ich möchte doppelt abkassieren usw. sind schon unerträglich. Was habt ihr bloß für eine Einstellung!