Wegen Anzeige vom offenen in den geschlossenen Vollzug?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nun will ein Versandhandel eine Anzeige erstatten...

So lange keine Anzeige erstattet ist, bzw. kein offenes Verfahren anhängig ist und dein Mann sich auch sonst im OV ordentlich führt wird er wohl auch im OV bleiben.

Wie wäre es denn im Vorfeld sich mit dem Versandhandel auf Ratenzahlung o.ä. zu einigen?

Hallo Babsi,

ich spreche aus Erfahrung: Kenne jemanden, der wurde trotz einer erneuten Anzeige während seiner Haftzeit (auch offene Rechnung eines Verdandhandels) zwar verzögert, aber dennoch in den offenen Vollzug gelassen. Und die Sache ist noch nicht geschlossen. Er hat sich gut geführt und noch dazu wollen die meisten JVAs die "kleinen Fische" recht schnell loswerden, da sie oft überfüllt sind. Wenn er also nicht wegen eines Gewaltverbrechens, sondern z. B. wegen Betrugs o. Ä. sitzt, dann wird er nicht unbedingt wieder in den geschlossenen Vollzug geschickt.

Viele Grüße und viel Kraft für diese schwere Zeit.

Hallo Babsi36, kümmere Dich um den Versandhandel, biete denen Ratenzahlung an, so sehen sie den guten Willen und werden nichts weiter unternehmen. Halte dich nur an die Raten. So kannst Du. Solltest Dum Leitungen bekommen, biete eine Raten von Monatlichen 50,-€ an, es viel aber darauf lassen die sich eher ein als 20,-€. Guter Rat von mir. Kopf hoch wird schon werden. Wenn du mal quatschen willst, melde Dich. LG Rosi

Babsi36 
Fragesteller
 01.09.2014, 12:33

Vielen Dank für Eure Antworten! Die Sache hat sich erledigt, habe mit dem Inkassounternehmen gesprochen.

Hallo Babssi36, zunächst musst Du eines unterscheiden, für welches vergehen musste er in den Vollzug???, ist es in einer ähnlichen Sache, muss der Versandhandel Strafanzeige wegen VORSETZÖICHEN Betrugs erstatte. Solange das nicht gemacht wurde, hat Dein Mann zur Zeit nicht viel zu erwarten. Dann kommt es auch noch drauf an wie viel er bekommen hat (Wielinge muss er einsitzen?. Sind es nur ein Paar Monate, wird es für ihn nicht alle zu schlimm. Dann eine ganz wesentlicher Frage, WO SITZT ER IM OFFENEN???, Jeder Knast ist anders mit den Bestimmungen. Wenn Du magst kannst Du Dur alle meine Fragen beantworten, und wir bleiben in Verbindung wenn Du fragen hast. Ach wie lange ist er schon dort.? hatte er schon Ausgang??? Wochenende zuhause??? Arbeitet er dort??? das sind die Dinge die wichtig sind. Melde Dich wenn du magst. LG Rosi

Das hört sich nach Warenkreditbetrug an, Verjährungszeit 5 Jahre. Was daraus resultierend passiert bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall ist die Geschichte noch aktuell.