Führerschein Klasse D Führungszeugnis?

2 Antworten

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Hallo Trudebasti,

  • Führungszeugnis und
  • erweitertes Führungszeugnis

enthalten Auszüge aus dem Bundeszentralregister kurz BZR. Das heißt, was nicht im BZR eingetragen ist, kann auch nicht im Führungszeugnis stehen.

Was im BZR einzutragen ist, steht im folgenden Gesetz:

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§ 3 Bundeszentralregistergesetz – Inhalt des Registers

In das Zentralregister werden eingetragen

  1. strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8), 
  2. (aufgehoben)
  3. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10), 
  4. Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11), 
  5. gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18, 
  6. nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).  

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Da, wie Du schreibst alle Verfahren gegen Dich eingestellt wurden, ist trifft keiner der 6 Punkte zu, was ausschließt, dass ein Eintrag in das BZR erfolgte.

Erfolgte wiederum kein Eintrag in das BZR, kann auch kein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden sein.

Wenn Du also das

  • Führungszeugnis oder das
  • erweiterte Führungszeugnis

beantragt steht dort nur der Eintrag:

KEIN EINTRAG VORHANDEN

Das heißt Du kannst Dich beruhigen, Du hast ein sauberes Führungszeugnis.

Schöne Grüße
TheGrow

Trudebasti 
Fragesteller
 19.02.2016, 17:36

ok super danke :) weil im normalen FZ steht auch nix drin... Es ist halt nur meine Befürchtung weil ich öfters schon in Erscheinung getreten bin das was man erweiterten FZ steht. .. So wie es oben halt beschrieben ist

TheGrow  19.02.2016, 18:00
@Trudebasti

Das Du mehrfach in Erscheinung getreten bist, ist völlig unerheblich.

Fakt ist, was nicht im BZR eingetragen wird, steht weder im

  • Führungszeugnis noch im
  • erweiterten Führungszeugnis

Wie gesagt, das Führungszeugnis ist nur ein Auszug aus dem BZR. Was genau im Führungszeugnis steht kann man dem § 32 BZRG entnehmen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Im Absatz 2 des Gesetzes steht drin, welche Einträge NICHT in das Führungszeugnis eingetragen werden.

Und im Absatz 3 steht drin, welche Eintragen des BZR im erweiterten Führungszeugnis, sprich im Führungszeugnis für Behörden aufgenommen werden, die im normalen Führungszeugnis nach Absatz 2 nicht mit aufzunehmen sind.

Im erweiterten Führungszeugnis stehen, aber nicht wie von Rollerfreake angeführt Ordnungswidrigkeiten oder laufende Verfahren drin.

Trudebasti 
Fragesteller
 19.02.2016, 20:04

super danke für die ausführliche Erklärung! Hab halt bange weil alle Anträge zurück sind nur meiner nicht -,-. machst du das beruflich bzw in dieser Richtung?

TheGrow  19.02.2016, 20:50
@Trudebasti

Ja, mein Beruf verlangt schon, dass ich mich ein wenig mehr mit Gesetzen auskenne, aber gibt hier weiß Gott wieviele User, die sich noch viel Besser mit der Materie auskennen 

Trudebasti 
Fragesteller
 20.02.2016, 08:20

Das ist klar aber danke für deine gute Erklärung :) das beruhigt mich ein wenig.... Denn vor paar Monaten hab ich ein normales FZ beantragt und da steht auch "Keine Eintragung"

Ja das steht drin, im erweiterten Führungszeugnis stehen selbst Ordnungswidrigkeiten drin, laufende Verfahren auch. 

Tronje2  19.02.2016, 18:02

Ich frage mich, wo du dieses Wissen her hast. Das wäre mir völlig neu und ich möchte es doch nachlesen.

Soweit ich weiss, darf in einem Führungszeugnis nur die rechtswirksame Verurteilung u. a. nach einer Straftat eingetragen werden. MfG