Wasserzähler nicht in jeder Wohnung!
Hallo, wir wohnen in einem 3 Parteien Haus. Der Vermieter wohnt auch im Haus. Nun gibt es einen Haupt- Wasseruhr und nur 2 Zwischenzähler. Letztes Jahr (Abrechnung für 2013) hatten wir schon über 900€ Nachzahlung. Da haben wir gedacht, es liegt an dem Teich im Garten(auch offiziel als mitbenutzung...) und haben bezahlt. Jetzt stellt sich raus, dass wir angeblich in 2014 doppelt soviel Wasser verbraucht haben als im Vorjahr...also fast 570 Kubikmeter...das ist ja gar nicht möglich, weil wir im Jahr 2014 extra gar kein Wasser aus der Leitung benutzt haben- weder für den Garten noch für den Teich. Wir haben im Garten 3 riesen Container für Regenwasser stehen. Letztes Jahr ist die NK Abrechnung nach Verbrauch für die anderen 2 Whg erfolgt und wir haben den Rest quasi übernommen. Dies Mal möchte ich aber solche Lösung nicht akzeptieren...was nun?!? Hab ich da Chance Etwas zu bewirken??
Danke schon mal für Antworten.
3 Antworten
jaja - immer diese Lieschen Müller Abrechnungen. Die Vorgehensweise geht nu mal gar nicht. Punkt. Entweder haben alle Zwischenzähler dann kann ordentlich abgerechnet werden oder es wird ein anderer Verteilerschlüssel vereinbart. So wie in eurem Fall gehts nicht. Den Fehler in der Denke spürst du nun in deiner Abrechnung. Aber den Beweis - wer wieviel Wasser verbraucht hat - muss nicht dein Problem sein, es ist Vermieterleins Problem. Widerspreche der Abrechnung verlange eine nachvollziehbare Abrechnung und zahle bis dahin nix von der Abrechnung. (Tipp: gucke erst mal ob die vorhandenen Uhren überhaupt noch in der Eichfrist sind - pssst) wenn dem nicht so ist hast du noch mehr Gewicht. Dann kann Vermieter dich ruhig auf Zahlung verklagen - er muss tätig werden nicht du.
Hast du denn vom Vermieter schon mal eine aufgeschlüsselte Detailrechnung verlangt ?
Bzw. mit ihm, genau die genannten Punkte angesprochen?
Dann empfehle ich, dass ihr die Zahlen bzw. besser die Rechnung noch mal richtig durchgeht und die Argumentation mal mit versucht "schlecht" zu machen. Damit ihr gut vorbereitet seid.
Viel Erfolg.
Danke. Daswerden wir morgen versuchen. :)
Wenn ich Dich richtig verstehe, sind die Zwischenzähler für die Wohnungen 1 + 2. Die Wohnung Nr. 3 (also Deine) soll dann wohl die Differenz bezahlen, die aus der Anzeige des Hauptwasserzählers minus den beiden Zwischenzählern resultiert. In diesem Fall solltest Du erst einmal nachschauen, ob nicht irgendwo ein Abzweig hinter dem Hauptzähler aber VOR den Zwischenzählern liegt (Deine Wohnung müßte also an einem solchen Abzweig liegen, da ja kein eigener Zähler vorhanden ist). Vielleicht gibt es ja noch einen zusätzlichen "ungezählten" Abzweig, der für den Garten / Teich dient. In dem Fall würdest Du ja nicht nur Deinen eigenen Verbrauch zahlen, sondern auch noch alles andere drumherum, die nicht von den Zwischenzählern erfaßt werden.
Es ist genauso- nur den Garten nutzen nur wir und keiner hat Zugang zu dem Wasseranschluß im Gerten. Da der garten nur von uns gepflegt bzw. genutzt wird. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Einen anderen Abzweig auch nicht.
Also, wenn es keinen Abzweig mehr gibt (auch an Waschmaschinen-Keller gedacht ?), dann habt Ihr wohl tatsächlich den angebenen Wasserverbrauch gehabt. Aber dann würde ich mir auch die abgelesenen Stände der Zwischenzähler vorlegen lassen - und : sind diese auch beglaubigt ?
auch für die Zapfstelle muss es einen Zwischenzähler geben.....
noch nicht...also letztes Jahr schon...er wollte morgen vorbei kommen und alles besprechen.