Ist die Nebenkostenabrechnung so in Ordnung?

2013 - (Geld, Wohnung, Kosten) 2014 - (Geld, Wohnung, Kosten)

5 Antworten

Kann es sein, das Du erst 2013 eingezogen bist?

Deshalb sind die Anteile Wasser/Abwasser eventuell anders!

Hausmeister, Garten kann, wenn es der Mietvertrag regelt ebenfalls abgerechnet werden. 

Sofern diese Position 2013 nicht angefallen ist, gab es nichts abzurechnen.

MaxMoritz1 
Fragesteller
 01.01.2016, 20:15

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Nein ich bin vorher schon eingezogen. Die Anteile sind ja dieses Jahr niedriger wie letztes. Kann das ein Fehler seitens der Hausverwaltung sein? LG

anitari  02.01.2016, 08:08
@MaxMoritz1

Die Anteile von Wasser sind nicht niedriger angesetzt. Der Umlageschlüssel ist anders. 2013 war es die Wohnfläche (m²) und 2014 ist es Verbrauch (m³).

Sind Hausmeisterservice -Garten und Objektpflege vertraglich vereinbart darf der Vermieter sie umlegen.

Als vertraglich vereinbart gelten die Posten wenn sie entweder im Vertrag aufgelistet sind oder auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.

Wasser wurde 2013 nach der Wohnfläche umgelegt und 2014 nach Verbrauch. Entweder wurden erst später alle Wohnungen mit Zwischenzählern ausgestattet oder 2013 war, aus welchen Gründen auch immer, eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich.

Wenn Du beachtet hättest das nach der Abrechnung 2013 Deine monatlichen Abschläge von 60 auf 79 € erhöht wurden hättest Du jetzt Geld zurück bekommen.

Oder wurden die höheren Vorauszahlungen bei der Abrechnung nicht berücksichtigt?

Formell sind die Abrechnungen jedenfalls in Ordnung.

Als erstes ist mir folgendes aufgefallen:

Wasser 2013 - Umrechnung auf die Wohnfläche

Wasser 2014 - Umrechnung auf den tatsächlichen Verbrauch

2.

2013 war die Gesamtfläche 664,45 m2

2014 war die Gesamtfläche 658,70 m2

irgendeine Idee warum?

Hausmeisterservice (Ist denn ein Hausmeister vorhanden? Und was sind seine Aufgaben? Immerhin wird Gartenpflege, Strassenreinigung und Winterdienst extra berechnet?

Interessant ist auch, das sich die Müllabfuhr verdoppelt hat.


Dein Mietvertrag müsste eigentlich die Auflistung der aktuellen Nebenkosten enthalten. Üblich sind allerdings häufig Pauschalverweise auf die Anwendung der Verordnung über die "Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV), § 2 Aufstellung der Betriebskosten"

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

die im Prinzip einen Persilschein darstellt. Jeder Mietvertrag von Haus und Grund enthält diese Klausel incl. des Verweises auf Zifffer 17, die auch nicht regelmäßig entstehende Kosten auf den Mieter abwälzt (Reinigung der Regenrinne z.B.)

Sonst gilt die Regel, dass bisher nicht berechnete Nebenkosten mit einer angemessenen Frist (in der Regel 2 Monate) angekündigt werden müssen, damit sich der Mieter auf die Extra-Kosten einstellen kann (§ 560 BGB).

Sorry, aber Deine Einblendungen sind nicht lesbar! Hausmeisterkosten aller Art sind berechtigt, sie können von Jahr zu Jahr steigen. Auch Wasser und Abwasserkosten sind gestiegen. Die meisten Nebenkosten sind gestiegen. Strom, Wasser usw. Heizkosten...kommt auf Deinen Verbrauch an...könnten niedriger sein!