Wasserschaden.Wer bezahlt Unterkunft bei Renovierung

6 Antworten

... dafür sollte die Versicherung des Vermieters aufkommen, aber wenn sich die Versicherung schon jetzt anfängt zu streiten... Gutachter. Wenn die Wohnung nicht trocken ist und überall die Entfeuchtungsgeräte stehen, kann man dort nicht wohnen...

Diese Frage ist sehr verzwickt.

Bevor ich dir eine Antwort geben kann, benötige ich noch Details:

Bist du Mieter?

Ist eine Hausratversicherung vorhanden?

Wurde ein Hausratschaden festgestellt?

Hat die Wohngebäudeversicherung den Zusatz: Kostenübernahme bei Mietausfall?

War es ein einfacher Rohrbruch, oder hat eine Person den Schaden zu verantworten?

essnullvier 
Fragesteller
 16.08.2014, 10:51

Es ist eine Mietwohnung . Es ist kein Hausrat zu Schaden gekommen. Eine Hausratversicherung besteht nicht. Zum Zusatz der Gebäudeversicherung kann ich nichts sagen. Eine Wasserleitung unter dem Esstrich über Jahre defekt. Das Ehepaar welches dort Wohnt ist über 80ig.

fragmichdurch13  16.08.2014, 11:03
@essnullvier

Gut, dann haben wir einen klassischen Fall.

Es ist nachvollziehbar das die Wohngebäudeversicherung die Hotelkostenübernahme ablehnt. Zwar beinhalten die meisten Deckungskonzepte diesen Punkt, jedoch bezieht sich die Kostenübernahme nur auf den Versicherungsnehmer, sprich auf den Vermieter.

Das kann dir jedoch erst mal egal sein. Du selbst hast mit deinem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen. Es gilt von beiden Seiten den Vertrag zu erfüllen. Du zahlst wie vereinbart jeden Monat deine Miete und der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten in einem einwandfreien Zustand sind.

Jetzt zu deiner Situation. Aufgrund des Wasserschadens, ist deine Wohnung nicht mehr bewohnbar. D.h. die Miete darf gekürzt werden. Der Vermieter hat jetzt die Option, euch eine Ersatzwohnung für die Dauer der Reparatur zu besorgen oder ein Hotel. Die Kosten MUSS er übernehmen.

Also sollte dein Ansprechpartner nicht die Wohngebäudeversicherung sein, sondern dein Vermieter.

schleudermaxe  17.08.2014, 21:54
@fragmichdurch13

Das sehen die Gerichte aber anders, wenn nur ein enzelner Raum geschädigt wurde und der rest komplett bewohnbar ist. Die Frage ist mir auch zu diesem Punkt zu dünn und zu wirr. ".... hat auch keine Hausrat, aber jetzt plötzlich gar kein Schaden für Hausrat".

Wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, kann man für die Dauer der Unbewohnbarkeit die Miete auf 0 mindern. Aus der eingesparten Miete lässt sich eine Ersatzunterkunft bezahlen. Den Mietausfall, der dem Vermieter entsteht, ist meist über dessen gebäudeversicherung gedeckt. Eine Hausratversicherung der Mieter hätte darüber hinaus noch zusätzlich kosten einer Ersatzunterbringung übernommen (sofern "Hotelkosten" mitversichert sind). Da hier keine Hausratversicherung besteht, kann man aus einem kleinen Teil der eingesparten Prämien eventuelle Mehrkosten ausgleichen.

Hallo, eigentlich die Gebäudeversicherung , und/oder die Hausratversicherung. Ansonsten evtl. mal einen Rechtsanwalt fragen. Normalerweise müsste jetzt der Vermieter ein Hotel bezahlen ist meine menung. Da ihr ja dort nicht wohnen könnt. Ihr zahlt ja Miete

Hallo,wir hatten ein Rohrbruch wodurch der Esstrich total durchnässt wurde. Während der Trocknung ca. 3 Wochen ist die Wohnung nicht bewohnbar. Überfall Bohrungen,Schläuche und Lärm . Wer kommt für eine Übergangs Unterkunft auf. Die Gebäudeversicherung,der Vermieter ?

Der Vermieter oder dessen Versicherung.

Hier mal ein Link:

http://www.ra-kotz.de/wasserschaden1.htm

Es leben dort ein Rentnerehepaar die auch keine Hausratver. haben. Die Versicherung sagt da kann man Wohnen. Die Firma die am Montag kommt sagte zu mir es wahre unmöglich dort 3 Wochen zu Wohnen. Der Vermieter sagt geht mich nix an.

Wenn bei Ihnen kein Wasserschaden ist, hat der Vermieter Recht, dann geht Sie das nichts an, aber natürlich dürfen sie den alten Menschen helfen und denen raten, dass sie zum Mieterbund oder Anwalt gehen sollen.

MfG

Johnny