Wasserrohrbruch in einer Doppelhaushälfte. Wer zahlt die Trocknung, wenn beide Hälften betroffen sind?

4 Antworten

Hallo,

im Gegensatz zu den bisherigen Antworten gehe ich - leider - davon aus, dass die Aussage der Versicherung korrekt ist.

Warum? Nun, es kommen im Wesentlichen nur 3 Versicherungen zur Regulierung der Beschädigungen am Gebäude in Frage: die Haftpflichtversicherung des Nachbarn, die Gebäudeversicherung des Nachbarn oder die eigene Gebäudeversicherung:

  1. Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn: Diese kommt für eine Regulierung aber nur in Frage, wenn der Nachbar SCHULDHAFT den Schaden herbei geführt hat. In der Schilderung gibt es hierauf aber keinen Hinweis. Wenn es also nur einen "normalen" Wasserrohrbruch gegeben hat, kann man den Nachbarn - mangels Haftungsgrundlage - auch nicht zum Schadenersatz heranziehen.
  2. Die Gebäudeversicherung des Nachbarn: Diese Versicherung wiederum scheidet alleine schon deswegen aus, weil eine solche Sachversicherung immer nur ein genau definiertes Risiko absichert, im vorliegenden Fall das Gebäude des Nachbarn. Mit den Nachbargebäuden oder sonstigen Sachen (z.B. Hausrat) hat sie aber nichts zu tun. (Daher auch die Ablehnung der Regulierung der "fremden" Trocknungskosten.)
  3. Die eigene Gebäudeversicherung: In der Tat ist diese Versicherung anzusprechen, da hierin (hoffentlich) das Risiko von Leitungswasserschäden mitversichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Wasser aus dem eigenen Rohrsystem ausgetreten ist oder nicht. Entscheidend ist nur, ob es sich um einen "bestimmungswidrigen Austritt" handelt - und dies ist hier gegeben.

So leid es einem dann auch um den Verlust von eventuellen Schadenfreiheitsrabatten tun kann, aber - meiner Ansicht nach - ist die Aussage der Versicherung korrekt.

Viele Grüße

Loroth

P.S.: 3- oder 4-Wort-Antworten OHNE Begründung mögen zwar den Gefallen des TO finden, führen aber - ohne stichhaltige Argumentation - in die Irre...

Ein Glück, daß es nicht auf unsere Meinung ankommt. Zuständig ist für den eigenen Schaden die eigene VGV und ggf. die eigene HR und alles längst bekannt und ausgesungen. Und wenn der VN eine Versicherung mit Rückstufung bestellt und bekommt, kennt er die Folgen und öffnet seine Geldbörse und gut ist. Für mich alles ganz einfach und Alltag.

Der Nachbar bzw. seine Haftpflichtversicherung muss das bezahlen.

schleudermaxe  18.02.2016, 06:28

Wo steht das denn und seit wann ist das so?

Der Schaden an Deinem Haus ist durch Deine Gebäudeversicherung zu regulieren. Die Gebäudeversicherung des Nachbarn kann dafür nicht aufkommen. Dein Gebäudeversicherer kann sich dann ggfs. einen Teil der Aufwendungen vom Haftpflichtversicherer des Nachbarn einfordern. Zwar trifft den Nachbarn hier vermutlich kein Verschulden, dennoch besteht u.U. ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch als Haftungsgrund.