Wie teuer wird die Zwangsstilllegung eines Kfz?

2 Antworten

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Als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungesbehörde: als erstes wird dir der Betrieb des Fahrzeuges untersagt , kostet ca. 30 Euro. WEnn du dann nicht reagierst, wird die Zulassungsbehörde entweder einen Vollzugsdienst oder die Polizei mit der Entstempelung der Kennzeichen beauftragen. Im teuersten Fall kann das bis zu 260 Euro kosten.

Da hast du gewaltig gepennt oder es einfach ignoriert. Wenn die Lastschrift geplatzt ist bekommst du innerhalb einer Woche eine Mitteilung darüber und einen Hinweis auf einen weiteren Abbuchungsversuch. Spätestens da solltest du für die entsprechende Deckung auf dem Konto sorgen. Sollte auch dieser Abbuchungsversuch scheitern erhälst du innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Mitteilung zur Zwangsabmeldung. Nach Zugang des Schreibens der Versicherung an das Straßenverkehrsamt erhälst du wiederum ein Schreiben diesmal mit der Aufforderung die Kennzeichen und den Fahrzeugschein zur Abmeldung vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bestimmt 1 1/2 Monate ins Land gegangen Solange dem Straßenverkehrsamt also keine positive Rückmeldung vorliegt das die Versicherung bezahlt ist, solange wird gekratzt und diese Rückmeldung dauert keine fünf Minuten. Sprechen kannst du mit der Versicherung solange du willst, nur wird dir alles nichts nützen wenn der Betrag noch offen ist. Es bleiben dir zwei Möglichkeiten: 1. Den offenen Betrag zu zahlen, der Versicherung eine Quittung faxen, um auf Fortbestand der Versicherung bitten und eine neue Plakette besorgen. 2. Du besorgst dir eine neue Doppelkarte bei einer anderen Versicherung was allerdings dann als Versicherungsbetrug ausgelegt werden könnte. Hast du dagegen die Steuern nicht bezahlt bekommst du erst gar kein Fahrzeug mehr angemeldet. Das Amt hat bedarfsmäßig auf Antrag der Versicherung gehandelt. Die Höhe der Kosten dürften dir mit Ordnungsverfügung zugegangen sein und die Pendeln je nach Bundesland zwischen 250,- und 1000,- € und wenn dir dann noch unterstellt wird, dass du ohne den nötigen Versicherungsschutz gefahren bist siehst du alt aus. Stell dir nur mal vor, du baust ein Unfall mit Personenschaden und du hast keine Versicherung.

Wen also bitte willst du hier verantwortlich machen.

Zeliha44 
Fragesteller
 01.04.2012, 01:16

Danke erstmal für die Antworten. Zunächst mal möchte ich niemanden für irgendetwas verantwortlich machen. Es war auch nicht so, dass mehrfach versucht wurde abzubuchen. Das Konto ist, wie oben beschrieben wegen Auflösung eines Gemeinschaftskontos nach Trennung erloschen. Aus welchen Gründen dann der zeitliche Verzug zustande kam ist der Sachlage nicht dienlich denk ich. Ich schrieb bereits, dass mir eine Frist bis zum 26.03. gesetzt wurde um nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz fortbesteht. Die Versicherung ist natürlich VOR dem 26.03. durch mich komplett bezahlt worden und die Dame von der Versicherung erklärte mir auch, dass sie das an das Straßenverkehrsamt weitergeben würden. Nun wurde heut jedoch gekratzt, woraufhin ich natürlich den Service der Versicherung anrief und mich erkundigte. Die meinten, dass sie noch am 26.03. eingegeben hätten, dass der Versicherungsschutz fortbestünde und das Straßenverkehrsamt dies innerhalb weniger Stunden in ihrer EDV hätten. Es ist also gar nichts offen, schon seit dem 26. nicht mehr. Natürlich ist das Grundproblem von mir ausgehend, wenn mir jedoch eine Frist gesetzt wird, in welcher Instanz auch immer, dann denke ich doch, dass eine Einhaltung dieser Frist das Problem löst ohne dass ich die angedrohte Konsequenz tragen muss.Sonst hätte man sich die Einräumung dieser Frist ja sparen können...