Wasserschaden an der Decke Kautionsanspruch?
Vor zwei Jahren habe ich eine Wohnung gekündigt da ein Wasserschaden vom äußeren Mauerwerk in die Wohnung eingedrungen ist , über die Decke.
Seit zwei Jahren habe ich immernoch keine Kaution erhalten , der Vermieter antwortet nicht auf meine Mails und auch nicht auf meine Fristen per Brief , welche kostengünstige Möglichkeit habe ich noch ? Meine Kaution zu erhalten ?
Danke für eure antworten . Lohnt sich überhaupt ein Anwalt für 990€ Kaution ?
danke euch ☺️
7 Antworten
Eine schriftliche Stellungnahme kostet pauschal 25,- EUR. Je detaillierter du den Sachverhalt schilderst, desto zutreffender kann die Bewertung durch einen Rechtsexperten sein.
Unter Umständen lohnt sich aber auch eine Jahresmitgliedschaft für etwa 100,- EUR im Jahr (ca. 8,50 EUR/Monat).
https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html
Die Rechtslage:BGH-Urteil vom 24.07.2019
Abrechnung der Mietkaution
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-abrechnung-der-mietkaution_258_496608.html
Kann ausgeschlossen werden, dass der Vermieter dich für den Wasserschaden verantwortlich macht?
Hat eine ordentliche Rückgabe der Wohnung mit Übergabeprotokoll stattgefunden?
Kannst du die Fristzetzung ggf. durch Belege (z.B. Einschreiben/Einwurf nachweisen?
Es ist hilfreich, wenn du dir in Ruhe eine detaillierte Aufstellung aller relevanten Fakten machst.
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Lohnt sich überhaupt ein Anwalt für 990€ Kaution ?
Ganz bestimmt lohnt sich eine unverbindliche und allgemeine Beratung beim Mieterbund.
In einem ähnlichen Fall aus dem Bekanntenkreis war es so:
Der Vermieter hat den Mietern mit Guthaben keine Nebenkostenabrechnung gemacht.
Da mein Bekannter Mitglied geworden ist, hat der Mieterbund für das Schreiben an den Vermieter keine weiteren Kosten berechnet.
Der Briefkopf hat wahrscheinlich Eindruck gemacht. Der Hinweis, dass der Mieterbund seine Mitglieder auch in einem Rechtsstreit unterstützt, überzeugt den Vermieter in der Regel. So, wie auch in dieser Sache.
Vor dem Hintergrund, dass auch viele Nebenkostenabrechnung falsch berechnet werden, würde sich ebenfalls eine umfangreicher Rechtsschutz durch eine Mitgliedschaft bezahlt machen.
Was ein normaler Rechtsanwalt für 100,- EUR leisten kann, kannst du dir sicher selbst vorstellen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html
Viel Erfolg!Dieser Schaden kann nicht dir angelastet werden. Auch wäre / ist eine Schadenersatzforderung nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung verjährt.
Fordere jetzt den Vermieter schriftl. per Einwurfeinschreiben auf, dir bis 31. Mai die Kaution in voller Höhe herauszugeben und kündige dabei an, dass du bei Verzug den Klageweg wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) einschlagen wirst.
Vermieter müssen hier im Gerichtsbezirk abrechnen binnen 3 Monate ab Schlüsselrückgabe.
Setze ihn also auf den Topf. MB und Klage, Anwalt ist dafür nicht zwingend nötig.
Zudem hat ja ein Mieter üblicherweise ein Rechtsschutzversicherung auch dafür.
An Anwalt kann einen Mahnbescheid an den Vermieter senden, das beschleunigt die Angelegenheit.
Die Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme trägt der Leistungsschuldner.
Theoretisch kannst Du auch Online einen Mahnbescheid beantragen. Das geht auch ohne Anwalt.
praktisch nur noch bei uns.