Was zahlt die Versicherung, wenn ich Schaden nicht reparieren lassen möchte sondern nur das Geld?
Hallo!
Wir hatten vor etwa 2 Wochen einen unverschuldeten Autounfall und heute kam Post vom Gutachten über die Schadenshöhe. Wenn ich jetzt sage, ich möchte das Auto nicht reparieren lassen (Auto zerkratzt, ist aber auch schon alt), was bekomm ich dann? Reparaturkosten: 2254 €, ohne MwSt: 1894 €, Wiederbeschaffungswert: 2500 €, Restwert: 444 €.
Ich hatte mal gehört, das wenn man nur das Geld möchte, man die Reparaturkosten ohne MwSt bekommt, quasi 1894 €, aber ich weiß halt nicht ob es stimmt. Auf den Anruf der Versicherung der Gegenseite warten wir noch (Brief kam ja auch erst heute) oder meint ihr, wir sollten das eventuell auch selber schon anrufen?
LG und Danke.
7 Antworten
Hallo !
Im Regelfall zahlt die Versicherung bei "Nicht-Reparatur" den Nettobeitrag des Schadens (+ ggf. Kostenpauschale / detaillierte Kosten durch den Schaden).
Diese Sache ist allerdings meist streitig und in vielen Fällen werden bei entsprechendem Nachdruck auch die Bruttokosten bezahlt. In jedem Fall kann nun bei "Unzufriedenheit" gewechselt werden.
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Gruß !
und in vielen Fällen werden bei entsprechendem Nachdruck auch die Bruttokosten bezahlt
Es werden keine Bruttokosten übernommen bei fiktiver Abrechnung, zeige mir aktuelle Fälle wo die MWSt bei fiktiver Abrechnung gezahlt wird.
In jedem Fall kann nun bei "Unzufriedenheit" gewechselt werden.
Was kann gewechselt werden ?
Der Geschädigte kann wie hier in dem Fall nichts wechseln, was soll derjenige denn wechseln ?
Wir bekamen die Reparaturkosten ohne MWst. erstattet. Aber die Kosten für den Reparaturkostenvoranschlag bekamen wir nicht erstattet - diese hätten wir nur bekommen, wenn wir das Auto hätten wirklich reparieren lassen. ( Diese Situation hatten wir letztes Jahr im Juni).
Es stimmt, Du bekommt die Reparaturkosten netto, also ohne Umsatzsteuer.
danke für die schnelle Antwort :)
Das kannst Du Dir aussuchen, bei (1) wenn Du es selbst Reparieren willst, dann entfällt ja die gesetzliche Mehrwertsteuer, bei (2) wenn Du das Auto an die Versicherung abtritts, bei (3) Restwert kassiert die Versicherung das Auto ebenso ein bzw. Hat einen Anspruch auf das Auto.
hallo..was meinst du mit Auto an die Versicherung abtreten?
Hat einen Anspruch auf das Auto.
Die Versicherung hat KEINEN Anspruch auf das Auto, das Fahrzeug wird schließlich nicht enteignet.
Dem Eigentümer des Fahrzeuges bleibt es völlig frei ob er das beschädigte Fahrzeug im Falle einer Restwertabwicklung verkauft oder in das Wohnzimmer stellt.
Wiederbeschaffungswert: 2500€, Restwert: 444€...
Das sehe ich und die Versicherung etwas anders. Wenn sie die 2500 beansprucht zieht die Versicherung den Restwert ab, oder behält sich bei voller Auszahlung einen Anspruch auf das Fahrzeug vor, da sie es selten tun, gibt es den Restwert nicht erstattetet. Und Du kannst Dir dass Auto ins Wohnzimmer stellen.
Aber danke für den Hinweis, und achte zukünftig auf die Details, bitte.
:-)))
Die Kaskoversicherung zieht den Restwert immer ab. Warum sollte sie das nicht tun?
Das sehe ich und die Versicherung etwas anders
Du magst dies so sehen, kann ich ja nix für.
Versicherungen können aber keine Enteignung aufgrund dessen vornehmen.
Wenn sie die 2500 beansprucht zieht die Versicherung den Restwert ab,
Klar zieht die den Restwert ab.
Aber die Versicherung kassiert weder das Fahrzeug ein, noch hat die Versicherung ein Anspruch auf das Auto, dies unterliegt allein dem Geschädigten was mit dem Auto passieren soll, auf die Entscheidung hat die Versicherung überhaupt keinen Einfluss..
und achte zukünftig auf die Details
Darauf solltest du wirklich achten.
Detailbeachtrachtung:
Der Restwert bezeichnet die Summe, für die das Auto von der Versicherung aufgekauft werden kann, wenn z. B. eine Abrechnung auf Totalschaden angestrebt wird, klar zieht eine Versicherung den Restwert ab, Versicherungen sind keine Schrottplatzbetreiber. Damit überlässt sie es dem Besitzer das Auto dafür zu verkaufen, sonst würde sie ihn bezahlen müssen.
Details erkannt, Sachlage verstanden???
Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass bei der Berechnung des Schadens der Restwert des Fahrzeugs dann nicht vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden darf, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug repariert und weiterbenutzt, vorausgesetzt die geschätzten Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert nicht. Habe der Geschädigte sein Integritätsinteresse am Fahrzeug durch Reparatur und Weiterbenutzung zum Ausdruck gebracht, dürfe die Versicherung den Wiederbeschaffungswert nicht um den Restwert kürzen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.03, Az.: VI ZR 393/02, Zfs 2003, 403). Der Geschädigte als „Herr des Restitutionsgeschehens“ kann auf diese Weise von der Versicherung nicht zum Verkauf seines Fahrzeugs zu dem von ihr angebotenen Restwert gezwungen werden. Auf die Qualität der Reparatur kommt es in diesem Fall nicht an.
Details erkannt, Sachlage verstanden???
Wir wissen es nicht ob Du es verstanden hast !
Deine ursprünglichen Behauptungen sind immer noch völlig falsch, weder hat die Versicherung einen Anspruch auf das Fahrzeug, noch "kassiert" die Versicherung das Fahrzeug, beide deine Äußerungen sind verkehrt, und daran ändern sich auch nichts durch deine "Detailbetrachtung".
Aber melde dich doch wieder mit deinem Doppelaccount an, und bestätige dich selbst.
Du kannst nach Gutachten abrechnen und bekommst dann den Netto-Betrag. Der Schaden wird in einer Zentralkartei vermerkt, damit der gleiche Schaden nicht wo anders wieder auftaucht.
Das kommt nie vor, dass ein Versicherer ein beschädigtes Fahrzeug "einkassiert". Bei einem Totalschaden ergibt sich der Restwert des Fahrzeuges aus einem konkreten Angebot eines Restwertaufkäufers. Das zumeist Autohändler, die eben Schrottautos aufkaufen, um noch ein paar Teile zu verwenden.