Was weiß die Polizei?

4 Antworten

Die Polizei fragt bei einer Ausweiskontrolle zunächst die Polizeiinternen Datenbanken wie POLAS und INPOL ab. Darin werden nicht nur Ermittlungsverfahren gespeichert, sondern auch sog. personengebundene Hinweise (wie z.B. Gewalttäter, Btm-Konsument, Personenbeschreibung oder ob es eine ED-Behandlung gab etc.). Diese Einträge sind nicht vom Ausgang eines Strafverfahrens (Einstellung, Schuldfeststellung, Freispruch etc.) abhängig, sondern spiegeln - wie die polizeiliche Kriminalstatistik - sozusagen die Arbeit der Polizei wieder.

Zeigt mich jemand z.B. wegen Beleidigung an, wird in den Datenbanken dieses Ermittlungsverfahen aufgenommen (und findet sich in der Kriminalstatistik als Fall wieder) auch wenn das Verfahren später eingestellt wird oder wenn ich freigesprochen werde, verbleibt der Hinweis auf das Verfahren (mit späterem Ergebnis) in der polizeilichen Datenbank.

Entsprechende Einträge sind zwar nach entsprechenden Fristen zu löschen, jedoch kommt es auch schon mal vor, dass das aus irgendwelchen Gründen nicht geschieht.

Wenn Du wissen willst, welche Daten gespeichert sind, kannst Du Auskunft darüber verlangen.

https://de.wikipedia.org/wiki/POLAS

Du meinst wohl eine Eintragung im Strafregister? Ins Erziehungsregister werden nur Einträge vorgenommen, die unter das Jugendstrafrecht fallen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein 22jähriger (ein Erwachsener) dort eine Eintragung bekommt. Hier kann man nachlesen, unter welchen Voraussetzungen wann Löschungen vorgenommen werden; auf jeden Fall nicht nach nur 2 Jahren

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/13/loeschung-fuehrungszeugnis/

lg Lilo

Das BZR speichert nur justizielles Handeln. Polizeiliche Auffälligkeiten werden in den polizeieigenen Dateien gespeichert. Dort liegen die Löschungsfristen bei ca. 10 Jahren nach dem letzten Ereignis.  Es könnte also durchaus sein, dass manche Taten tatsächlich lebenslang gespeichert werden. 

Hier ist ein Link zu einer Seite, die sich zwar nur auf Bayern beschränkt, aber grundsätzlich auf alle deutschen Polizeien übertragbar ist:

https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-DatenspeicherungPolizei.html

Ich frage mich aber, wie man als 22jähriger einen Eintrag ins Erziehungsregister beim BZR bekommen kann. 

skyfly71  25.12.2015, 09:51

Ich frage mich aber, wie man als 22jähriger einen Eintrag ins Erziehungsregister beim BZR bekommen kann. 

Das ist ganz einfach zu erklären: Man begeht mit 20 eine Tat, die wird erst ein Jahr später bekannt und das Verfahren dauert noch ein weiteres Jahr. Schon ist man 22 und bekommt noch einen Eintrag, weil die Tat als Heranwachsender begangen wurde.

furbo  25.12.2015, 10:38
@skyfly71

Theoretisch ist mir das durchaus klar, der 105 JGG bestimmt es auch. Praktisch würde ich aber gerne mehr wissen, denn eine Erziehungsmaßnahme i.S.d. JGG kommt bei einem 22 jährigen etwas zu spät. 

Wenn wieder eine Straftat begangen wird, kann diese vorhergehende nicht zur  Verschärfung des Urteils betragen wenn sie verjährt ist bzw. aus dem Register gelöscht (Jede Straftat hat unterschiedliche Löschungszeiten). Im örtlichen Bullenregister bist Du aber so lange gespeichert wie es denen gefällt- Du hast dann zwar ein sauberes Führungszeugnis- die Bullen kennen dich trotzdem! Ist zwar eigendlich illegal- aber wie kannst du die bullen anzeigen?!

Achtung: Terrorgefahr= bestes Argument um Bürgerrechte auszuhebeln!!!