Darf eine person eine andere person wegen verdacht auf drogen einsperren/festhalten?

9 Antworten

Hallo panda12,

Du darfst zwar nach § 127 (1) StPO in der Tat eine Person festhalten, die eine Straftat begangen hat, vorausgesetzt Du kennst diese Person nicht.

Aber dazu muss erst einmal eine Straftat vorliegen.

So wie Du selbst schreibst:

weil ich von der anderen person denke >

Das bedeutet ja, Du weiß es nicht, sondern Du denkst es nur.

Im übrigen ist der Konsum von Gras nicht strafbar, sondern nur der Besitz. Wenn er die Zigarette noch nicht geraucht hat, liegt ja ja wirklich noch eine Straftat vor.

Aber was soll das festhalten denn bringen? In einer Zigarette ist sowenig THC drinnen, dass der Typ sowieso nicht bestraft wird, weil wahrscheinlich das Verfahren eingestellt wird.

Hinzu kommt, welches Risiko gehst Du damit ein, wenn Du ihn festhältst? Willst Du wegen sowas im Krankenhaus landen?

Und mal angenommen, Du hälst den Typen fest, die Polizei kommt und stellt fest, dass er kein Gras mehr dabei hat, egal ob runtergeschluckt, geraucht oder weg geworfen und kann nicht von der Polizei gefunden werden.

Dann dürfte Dir wohl eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung sicher sein. Verletzt Du den Typen noch beim Festhalten ist auch noch ne Körperverletzung mit drin.

Weiß ehrlich gesagt nicht ganz, was Du Dir mit dem Festhalten erhoffst?

Schöne Grüße
TheGrow

panda12 
Fragesteller
 15.03.2013, 18:27

schau naja is bei mir halt passiert, ich hatte zigaretten tabak in einem kleinen tütchen (durchsichtig mit verschluss) und aufeinmal is halt so einer hergekommen, und hat mich und meinen freund gepackt weil er dachte das wären drogen halt wie gras oda sonstwas und hat uns sogar in sein geschäft eingesperrt :S ich will mir nix erhoffen und eig hätte ich ihn anzeigen solln -.-

TheGrow  15.03.2013, 18:43
@panda12

Hallo panda12,

das ist genau das was ich vorhin meinte. Nur auf Verdacht eine Person festhalten kann schnell daneben gehen. Hättet Ihr Drogen dabei gehabt, wäre das Festhalten ja sogar noch rechtmäßig, aber was hätte es gebracht? Nichts.

Und so hättet ihr ihn anzeigen können, wegen Freiheitsberaubung.

Manche meinen immer gleich die Helden zu sein, wenn sie jemanden Festhalten, nur weil er mal ein Tütchen ( und in Eurem Fall so wie Du schreibst ja nicht mal was Illegales) dabei hat.

Ich würde mir so was schon aus 2 Gründen nicht gefallen lassen.

  1. Die Leute die sehen, wie Euch einer wegsperrt, denken doch weiß Gott was Ihr angestellt habt

  2. Ist das Eure Zeit, die der Typ verplempert hat

Dementsprechend würde ich es durchaus mal in Erwägung ziehen, den Typen anzuzeigen. Der Typ ist doch nicht DOG der KOPFGELDJÄGER und wir haben hier auch keine amerikanischen Verhältnisse.

panda12 
Fragesteller
 16.03.2013, 16:07
@TheGrow

ja da bin ich ganz deiner meinung.... aba der typ hatte mich ziemlich fest gepackt da hatte ich keine möglichkeit mehr gehabt einfach wegzugehen :S und dann gelich wo die polizei dann gekommen ist gegen ihn auszusagen war auch nichmehr drin weil ich 1. verunsichert war, da mir der typ und noch 2 andere die in diesem geschäft gehockt sind, wo ich eingesperrt war, mir gesagt haben man "dürfe" das bei verdacht auf drogen und 2. ich total durch wind war :D

Nein, das darfst du nicht. Als Privatperson jemanden auf Verdacht festhalten ist nichts andres als Freiheitsberaubung. Das ist auch gut so! Denn sonst könnte man ja jeden jederzeit festhalten, hinterher einen Verdacht auszusprechen wie "Ich hab da Gras in seiner Zigarette gerochen, entschuldigung" ist ja mehr als einfach.

Wenn du ihn auf frischer Tat bei einem Verbrechen ertappst (siehe StPO §127 Abs. 1) oder zur Notwehr (siehe StGB § 32 / BGB § 227), sollte das möglich sein.

TheGrow  15.03.2013, 16:53

bei einem Verbrechen ertappst>

Wo steht denn im §127 Stopp, dass es sich um ein Verbrechen wie z.B. Mord handeln muss? Ein Vergehen wie Diebstahl oder Drogenbesitz reichen im Sinne des § 127 Stopp völlig aus

justified0  15.03.2013, 21:57
@TheGrow

Immer diese böse Umgangssprache...

Nein, das darfst du NICHT!

Nein das darfst du nicht.. dies ist freiheitsberaubung.. und da du nur den verdacht hast und keine sicheren beweise kannst du diese person nicht feshalten.