Fremder durchwühlt und stiehlt unser Müll?

5 Antworten

Ja, genau, Hausfriedensbruch und Diebstahl. Es gibt das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht, das erlaubt dir, einen Täter, den du auf frischer Tat ertappst, solange festzunehmen, bis die Polizei eintrifft, darüber hinaus muss die Art der Festnahme verhältnismässig sein und darf den Täter nicht übermässig verletzen.

Ich denke, ich konkreten Fall, wäre ein Einsperren hier definitiv im Rahmen des Erlaubten, wichtig ist nur, dass du dann unmittelbar die Polizei rufst und nicht erst noch lange wartest.

Wahrscheinlich schaut er, ob ihr Papiere weggeschmissen habt, auf dem irgendwelche Daten von euch drauf stehen.

Ich würde das mal auf der Polizeistation erzählen, vielleicht hat es anderswo ähnliche Vorkommnisse gegeben.

Wen stört es, wenn Müll abhanden kommt, den man eh selbst von eigenem Willen ausgeschieden hat?

paradoxe schizophrenie ^/^

Grundsätzlich hat Müll Nullwert und dieser lässt sich nicht stehlen.
Nullwert ist kostenlos.

Diebstahl bedingt Wertsache, einen bezifferbaren Schaden grösser Null.
Wert = Eigentumsrecht, vollständige rechtliche Herrschaft.
Eigentum ist vom Grundgesetz geschützt.

Jeder selbst verantwortlich, dass weggeworfene Sache nicht Unbekannten zum Nutzen werden kann.

Hausfriedenbruch ist es erst, wenn Du ihn des Ortes verwiesen hast. Bei uns kommen auch immer Leute, die die abgeschlossenen Müllboxen durchwühlen und irgendwelchen Abfall mitnehmen, bei uns stört es niemanden.

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