Was passiert, wenn man mit 16 Jahren beim rauchen erwischt wird von der Polizei?

5 Antworten

Dir selbst passiert gar nichts. Man fordert dich auf, die Zigarette auszumachen und anständig zu entsorgen. Dann wird man dich fragen, ob du noch mehr hast und sie dir ggf. abnehmen. Weiter wird man dich fragen, wo du deine Zigaretten her hast.

Deine Eltern werden informiert.

Nach Jugendschutzgesetz wird dann unterschiedlich verfahren, denn das JuSchu machen die Bundesländer selbst.

Es gibt z.B. Strafen für Gewerbetreibende und andere Personen. Es gibt sie für a) das Abgeben von Zigaretten an Minderjährige b) das Dulden des Rauchens des Minderjährigen in Anwesenheit eines Erwachsenen und c) das Ermöglichen der Benutzung von Automaten zur Beschaffung von Tabak/-waren

Diese Strafen sind dann aber eben für die Erwachsenen, die nicht in der Lage sind, dich vom Rauchen abzuhalten oder sogar dazu animieren. Es sind ausnahmslos Geldstrafen, deren Höhe eine sehr weite Spanne von 150€ bis 3000€. LÄNDERSACHE!

In einem besonders empfindlichen Sachverhalt (Betreuer bei einer Jugendfreizeit des Turnerbundes, der am Lagerfeuer Zigaretten verteilt) über das Bundesjugendgesetz auch bis zu 50.000€

Gruß S.


Hmmm.

Du überlegst, was passieren könnte wenn du von der Polizei erwischt wirst und machst dir darum Sorgen?

Dass du mit Anfang 30 ohne Vorzeichen von Diagnose bis zum Tod in nur 3 Monaten an Lungenkrebs sterben könntest ist nichts worum du dir Gedanken machen solltest?

Aber sicher, Polizei sieht man ab und zu. Also denkt man drüber nach. Kranke Raucher sieht man nicht, die sind ja im Krankenhaus wo sie oft in noch jungen Jahren elendig verrecken. Sonst sieht man nur gesunde Raucher, da macht man sich also keine Sorgen.

Sehr merkwürdig, findest du nicht?

Ich dachte rauchen ist erst ab 18 erlaubt...denke viel wird nicht passieren, vielleicht erinnern die deine Eltern besser aufzupassen dass Du keine Zigaretten bekommst. Außerdem solltest Du das eh lassen mit dem Rauchen...

Artus01  12.04.2017, 07:40

Die Abgabe von Tabakwaren ist nur an Personen über 18 erlaubt, das Rauchen an sich ist jüngeren Personen jedoch nicht verboten.

Sirius66  12.04.2017, 09:43
@Artus01

Das ist aber Unsinn an sich. Genauso wie mit dem Canabis. Konsumieren ist erlaubt, erwerben und handeln aber nicht.

Woher bekommt der Jugendliche denn seine Kippen? Und genau da ist jeder Beschaffungsweg nach JuSchu mit teilweise hohen Geldbußen belegt.

Dem Jugendlichen passiert nichts. Das sollte ihn aber nicht dazu ermutigen, andere vor seinen Karren zu spannen.

Gruß S.

Lalelu56789  12.04.2017, 08:13

Ok danke, jetzt bin ich informiert;)

-Tabak/Zigaretten werden weggenommen

-Personalien werden aufgenommen

-Anruf bei den Eltern

Die Polizisten werden Dir die Zigaretten wegnehmen, weiter wird nichts passieren. Es ist Dir nicht verboten zu rauchen.

Sirius66  12.04.2017, 09:45

Milchmädchendenken. Jede Art der Beschaffung ist laut Jugendschutzgesetz verboten und mit Geldbuße belegt. Vor dem Rauchen steht die Beschaffung. Genauso ein Ding ad absurdum wie Canabis. Konsumieren darf man, aber weder kaufen noch handeln.

Artus01  12.04.2017, 11:53
@Sirius66

Es ist alles erlaubt was nicht definitiv verboten ist. Darum ist es mal wieder notwendig den entsprechenden § hier zu zitieren, denn nur auf den genauen Wortlaut kommt es an, nicht darauf was einige in ihrem Unverständnis da hineinimplizieren:

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten,
Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und
andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder
Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum
nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2)
In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige
Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden.
Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch
technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt
ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige
Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3)
Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse
dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an
Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4)
Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie
elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen
Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die
entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren
Behältnisse.

Im gesamten § 10 JuSchG

mit

keinem Wort

, daß Rauchen für Kinder und Jugendliche verboten ist. Es geht lediglich um die

Abgabe und das Gestatten in der Öffentlichkeit.

Sinn und Zweck des Jugendschutzgesetzes ist es Jugendliche zu schützen, nicht sie zu kriminalisieren!