Was passiert wenn man als minderjähriger betrunken von der polizei erwischt wird?

6 Antworten

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Wenn du sehr betrunken bist, wird man deine Eltern informieren und dich ggf. nach Hause fahren.

Wenn das nicht möglich ist und eine Gefahr für dich oder für die öffentliche Sicherheit besteht, kommst du für den Rest der Nacht in Gewahrsam.

Und wenn es noch schlimmer ist, kommst du ins Krankenhaus.

bier darfst du ab 16 trinken, falls du unter 16 meinst, dann werden die dich wohl nach hause fahren und mal mit deinen eltern sprechen. das gleiche passiert wenn du unter 18 nach mitternacht noch draussen herumwanderst.

AchimP  27.09.2013, 17:30

Man darf in D zu jedem Alter zu jeder Zeit draußen frei rumlaufen. Eine "Ausgangssperre" für Minderjährige gibt es in D nicht.

MirajLP  27.09.2013, 17:33
@AchimP

kommt drauf an wo man sich aufhält. wenn man eine veranstaltung besucht, muss man nach mitternacht oder nach 10 uhr gehen.

AchimP  27.09.2013, 18:15
@MirajLP

Es ging "um draußen" und nicht um "drinnen". Im übrigen gilt auch für beileibe nicht jede "Veranstaltung" die Zeitgrenze, sondern nur für Tanzveranstalungen (mit Ausnahmen) und trotzdem darf man sich auch ohne Veranstaltung noch lange nicht ohne Beschränkung z. B. in Gaststätten aufhalten.

Lies Dir am besten mal das Jugenschutzgesetz Abschnitt 2 durch, bevor Du hier weiter ungares Halbwissen verbreitest.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000

Ratirat  27.09.2013, 19:14
@AchimP

So ist es, und man darf auch schon unter 16 trinken, was man will.

Wir waren auf nem Faschingsumzug (15-16 jährige) und mussten, da Klopfer und Bier in Glasgefäßen waren, zumindet die Klopfer vor dem Faschingsumzug trinken. Überall standen Polizisten, die uns dabei zugeschaut haben und wir sahen wirklich nicht wir volljährige aus. Also denke ich dass es den meisten Polizisten einfach egal ist

Kommt drauf an - wenn du nur betrunken bist und sonst alles okay ist, passiert zwischen 16 udn 18 gar nichts.

Kommt auf den Trunkenheitsgrad an. Per se erstmal nichts. Bei starkem Konsum entweder Ausnüchterungszelle oder Gewahrsam zur Abholung durch die Eltern.