Was passiert wenn ein Bußgeldbescheid eintrifft aber der Empfänger im Urlaub ist?
Darf man dann das Verfahren in den vorherigen Stand zurücksetzen lassen obwohl die 2 Wochen Frist abgelaufen ist und der Bescheid rechtskräftig ist?
7 Antworten
Es zählt der Tag, wo sich der Bescheid in Deinem Herrschaftsbereich befindet und das ist nun mal auch dein Briefkasten, egal ob Du zu Hause bist oder nicht.
Der Empfänger ist selbst dafür verantwortlich, wie er seine Post handhabt. Ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht, wenn man eine Post-Sammlung beantragt für die Zeit und somit nachweisbar ist, dass sie nicht zugestellt wurde.
nein
dein urlaub ist dein verschulden
du hättest kenntnis haben können, wolltest aber in den urlaub fahren, also bist du ganz einfach schuld
Darum sollte man bei längerer Abwesenheit einen Postbevollmächtigten benennen, der amtliche Schreiben öffnen darf.
Du kannst es mal versuchen, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Bei einer geplanten Abwesenheit ist es aber möglich, dass dies abgelehnt wird.
PS: Ein Bescheid wird bestandskräftig. ;-)