Zustellung des Vollstreckungsbescheids in Mahnverfahren

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Am besten Du kreuzt an , dass diesem das Gericht zustellt , dann erfolgt Dies per Zustellungurkunde in der Gesetzlich vorgeschrieben Form , wenn er innerhalb der BRD umgezogen ist kann das Gericht anhand des Melderegister sein Anschrift ermitteln. So hat Du im Streitfall den sicher Beweis , dass er diesen erhalten hat.

Was ist denn der Unterschied zwischen

  • "selber durch einen Gerichtsvollzieher zustellen" und

  • "Zustellung durch das Gericht"?

Ich kenne nur entweder SELBST oder durch GERICHTSVOLLZIEHER. Und dass das Gericht zustellt, habe ich auch noch nie gehört. Das Gericht ist eine Behörde, ein Verwaltungsapparat, in dem Leute arbeiten (z. B. Gerichtsvollzieher). Das Gericht beauftragt doch auch nur den Gerichtsvollzieher.

Wie dem auch sei. Es kann dir egal sein, ob der Empfänger den Vollstreckungsbescheid tatsächlich erhält oder nicht. Juristisch von Relevanz ist einzig und allein, ob die Zustellung belegt werden kann. Und dafür gibt es nichts besseres, als der Zustellungsbescheid eines Gerichtsvollziehers. Das kostet auch nicht viel (ca. 10€).