Was muss in einer Bescheinigung des Vorvermieters stehen, wenn man aus dem Haus der Eltern auszieht?

4 Antworten

Da du an deine Eltern etwas gezahlt hast, kannst du von denen natürlich eine solche Bescheinigung ausstellen lassen. Aber meiner Meinung ist diese für deine Wohnungsbewerbung wertlos. Denn erstens ist es ein Unterschied, ob du nur einen kleinen Betrag zu zahlen hast oder eine volle Miete, und zweitens ist es doch bei den Eltern nicht schlimm, wenn angenommen dieser Betrag das eine oder andere mal nicht gezahlt worden wäre. Du würdest die Bescheinigung trotzdem bekommen, denn deine Eltern legen dir ja keine Steine in den Weg. Das ist dem neuen Vermieter sicherlich klar.

Aus diesem Grund bringt es in dem Fall keinen Vorteil, eine solche Bescheinigung zu zeigen, das kannst du dir sparen denke ich. Schreib einfach nur auf den Bewerbungsbogen, dass du bei den Eltern gewohnt hast. Und gib dem Vermieter lieber eine Kopie deines festens Arbeitsvertrags und die letzten 3 Lohnbescheinigungen. Das hilft mehr um deine Bonität nachzuweisen.

Natürlich alles ohne Vetrag.

Das ist nicht richtig. Dadurch dass du "einen kleinen Betrag" gezahlt hast, hast du sehr wohl einen gültigen Mietvertrag - entweder mündlich oder durch so genanntes konkludentes Verhalten. Mietverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Such dir im Netz einen Vordruck für eine Vorvermieter-Bescheinigung und lass sie von deinen Eltern ausfüllen.

Fehlanzeige! - vorher kostenfrei bei den Eltern gewohnt!

.... entfällt, gewohnt bei Eltern.