Was ist gemeint mit Auslandsaufenthalte und Inlandsaufenthalte?

1 Antwort

Im Zusammenhang mit der Einbürgerung werden Angaben zu den Aufenthalten von Geburt an verlangt. Es sind aber nur die gemeint, wo man gewohnt bzw. gemeldet war. Besuche oder Urlaube zählen nicht dazu.

SayaTLights 
Fragesteller
 18.12.2015, 01:47

Danke!

SayaTLights 
Fragesteller
 18.12.2015, 13:43

Weißt du vielleicht ob sie die Dokumente in original wollen oder eine Kopie? Im Merkblatt steht nichts. Normalerweise ist so etwas immer Original+Kopie, ist diesmal aber nicht vermerkt.

aetnastuermer  19.12.2015, 10:12
@SayaTLights

Es gibt verschiedene Arten, bei der Einbürgerungsbehörde Aufenthalte nachzuweisen: Bescheinigungen von Meldeämtern oder Sichtvermerke in Reisepässen; beides sollte im Original vorliegen, Reisepässe werden selbstverständlich wieder zurückgegeben. Weitere Möglichkeiten sind nachweisbare Unterbrechungen bei Bezügen aus öffentlichen Kassen z.B. Kindergeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Fehlzeiten in einem Arbeitsverhältnis. Auch in diesen Fällen müssen Originale vorliegen, was dir aber keine Probleme bereiten dürfte.