Was genau ist Niederschlagswasser und wann führe ich Niederschlagswasser ab?

5 Antworten

Niederschlagswassergebühren werden an einem Abwasserzweckverband abgeführt, dieser nimmt auch Gebühren für Abwasser zum Beispiel.

Während Abwasser über die Trinkwasseruhr ermittelt werden, wird Niederschlagswasser über die Grundstücksfläche ermittelt. Dabei spielt es eine Rolle ob Versickerungsfläche vorhanden oder alles versiegelt ist.

Wenn auf dem Grundstück auch Abwasser durch ein Objekt entsteht, spielt es keine Rolle, ob das Grundstück tiefer liegt als das Straßenniveau. Das Abwasser wird ja auch in die Kanalisation eingeleitet, daher kann auch in die Kanalisation fließendes Niederschlagswasser eingeleitet werden.

Alle Fragen und auch Überprüfungen der Einleitungen bzw. Versickerung auf den eigenen Grundstück kann der zuständige Abwasserzweckverband beantworten, der auch entsprechende Bescheide erlässt. 

BerlinerBub85 
Fragesteller
 05.05.2017, 07:00

Aber die Kanalisations ist doch eine in sich geschlossenen System von Rohren! Wäre ja schlimm wenn das nicht so wäre! Allein über die Gullideckel kann regenwasser in die Kanalisations geleitet werden. Richtig, sag bescheid wenn ich damit falsch liege! So und ja jetzt entsteht durch mein Haus Abwasser (Sprich Regenwasser) aber das leitet ich ja nicht in meine Abwasseranschluss sonder verisckert im Boden. Also wie soll jetzt das versickerte Wasser in die Kanalisations gelangen?

TristanMolan  05.05.2017, 16:43
@BerlinerBub85

Es muss ein Zugang zur Kanalisation bestehen über Regenrinnen, die zum Beispiel im Boden "verschwinden" und dort am Kanalnetz angebunden sind oder gepflasterte Fläche mit Gullydeckel. Auch sonst gepflasterte Flächen werden berechnet wie Einfahrten, da ja das Wasser auf die Straße laufen kann und dort in die Kanalisation einfließt. 

Rasen und solche Flächen gelten als Versickerungsflächen oder wenn eine Sickergrube vorhanden ist und die Dachrinne dort angeschlossen ist.

Hallo,

hier hilft nur ein Blick in die kommunale Satzung. Dort ist geregelt, was man darf und wann man bezahlt.

Ist doch ganz einfach.

Alles was an Regenwasser vom Dach / Terrasse / andere Versiegelte Flächen in die Kanalisation abgeleitet wird ist "Niederschlagswasser".

Die Menge berechnet sich nach der versiegelten Fläche.

Wo bleibt denn dein Regenwasser und wo geht din Abwasser vom Haus hin?

BerlinerBub85 
Fragesteller
 05.05.2017, 06:54

Ja schon klar! Mir geht es auch mehr um die Frage wann ich das Regenwasser abführe? Nach deiner Aussage müsste ich ja meine Haus, sprich meine Regenrinnen mit dem Abwassersystem verbinden! Aber das mache ich ja nicht! Sondern mein Regenwasser läuft in den Boden! Also zahle ich kein Entgelt dafür richtg?

Deepdiver  05.05.2017, 06:58
@BerlinerBub85

Nachbarn dürfen durch Regenwasser-Versickerung nicht beeinträchtigt werden

Unter der Voraussetzung, dass Ihre Nachbarn und die Allgemeinheit nicht
beeinträchtigt werden, besteht die Möglichkeit bebaute oder versiegelte
Flächen von der öffentlichen Kanalisation abzukoppeln und dadurch
Gebühren zu sparen. Dies kann durch Versickerung, Ableitung in ein
angrenzendes Gewässer, durch Nutzung des Regenwassers zur
Gartenbewässerung oder als Brauchwasser für Toiletten oder
Waschmaschinen geschehen. Damit können Sie zugleich einen sinnvollen
Beitrag zum Umweltschutz leisten. Eine Gebührenreduzierung ist auch
möglich, wenn teilversiegelte Materialien, wie z.B. Rasengittersteine,
als Bodenbelag verwendet werden.

Somit liegst du da vollkommen Richtig.

Du kannst die Gebühren somit Verringern.

Dein Regenwasser wird an die Kanalisation angeschlossen, entweder Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal. Dafür zahlst du. Versickern darf man das nur, wenn das entsprechend genehmigt wird. In den Neubaugebieten ist das oft der Fall, damit man die alten Kanäle nicht überbelastet. In deinem Fall mußt du anfragen, ob du es versickern lassen darfst. Wenn nicht mußt du an den nächsten Kanal anschließen.

Niederschlag ist gleichbedeutend mit Regen oder Schmelzwasser, der auf befestigen Flächen (Dach oder versiegelten Grundstücksflächen) nidergeht.

Sie führen dann nicht ab, wenn solches Wasser auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß versickert wird (baurechtlich genehmigte Sickernanlagen).

Regelmäßig ausgenommen sind Garten- oder Beetbereiche.