Abwasserkanal befindet sich auf unserem Grundstück

3 Antworten

Immer erst miteinander Reden und danach gemeinsam als Baulast ins Grundbuch eintragen lassen. Diese BauLAST muss aber auch ausgeglichen/bezahlt werden vom Nachbarn. Dies ist über freundliche Verhandlung zu Klären. Denn was hat mehr Wert, eine gute Nachbarschaft oder ein paar EUROs mehr nach langem Rechtsstreit mit IMMER weniger Ergebnis.

Wenn das Grundstück auf dem Gebiet der ehemaligen DDR liegt muß du ihn dulden. Das ergibt sich aus dem Einigungsvertrag. In der DDR wurden öffentliche Leitungsrechte nicht ins Grundbuch eingetragen.

Da gibts doch bestimmt eine Verpfllichtungserklärung in den Unterlagen...!??

Ihn zu zwingen aus nichtigen Gründen ist unverhältnismässig.. Das wird kein Gericht verlangen.. solltest Du sowas anstreben...