Was darf man auf einem Grundstück mit Erbbaurecht?

2 Antworten

Du hast mit dem Erbbaurecht das Recht ein Gebäude zu errichten. Das Eigentum am Grundstück liegt nicht bei Dir. Alle Dinge die mit dem Grundstück verbunden sind gehören ebenfalls dem Eigentümer. Aus diesem Grund ist es sicher ratsam erst den Eigentümer zu fragen. Mit Sicherheit gibt es aber Klauseln, die Dir ein gewisses Recht einräumen, die Errichtung eines Gebäudes auch durchführen zu können wenn Bäume Dich daran hindern. Ich würde vorschlagen erst mit dem Eigentümer zu reden, das kostet nichts und wenn der kein Einsehen hat rechtlich fundierte Auskunft beim Rechtsanwalt einzuholen.

Du darsft beim Arbbau auf dem Gründstück bauen. Es gehört aber immernoch wem anders. Sichere dich ab und Frage ob der dem Abholzen zustimmt.