Was darf die Polizei wenn ich in der Öffentlichkeit unter Drogeneinfluss illegaler Drogen erwischt werde (Kokain, Heroin, LSD, MDMA, etc.)?
Ich habe schon gehört, dass Menschen unter Drogeneinfluss mit auf die Wache genommen werden um dort auszunüchtern, obwohl man einfach nur durch die Gegend gelaufen ist. Da der Konsum an sich ja nicht strafbar ist, frage ich mich wie man das rechtfertigen kann und wie weit die Beamten dabei gehen dürfen, wenn ich mit meiner Anwesenheit keinen anderen Menschen belästige. Mich zu durchsuchen ist wohl klar, jedoch werden sie da nichts finden, weil mir zufällig nur jemand Drogen in mein Wurstbrot gemischt hat, mir der Zustand jedoch gefällt und ich gerne einfach weiterziehen würde nachdem die Beamten mich durchsucht haben und ich nicht negativ aufgefallen bin.
Wir gehen einfach mal von folgender Situation aus: Es ist schönes Wetter, ich nehme die gewünschte Droge und gehe raus um das Wetter zu genießen. Die Polizei sieht mich auf dem weg und sieht meine geweiteten Pupillen oder sonstige Anzeichen darauf und ich sage ihnen, dass mir zufällig jemand die Droge gegeben hat und meinte es wären nur Magnesiumtabletten, es mir aber sehr gut geht und ich einfach nur weiter gehen möchte und keine illegalen Substanzen dabei habe. Sie untersuchen mich und finden nichts. Was dürfen sie nun noch mit mir machen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :)
6 Antworten
Zur Gefahrenabwehr, wenn Du also eine Gefahr für dich oder andere darstellen würdest, käme eine Ingewahrsamnahme in Betracht. Theoretisch auch die Durchsuchung deiner Wohnanschrift, falls man Dir die Sache mit der Magnesiumtablette - wohl zu recht - nicht glaubt und weitere Drogen finden will.
Wenn Du behauptest, dass Dir jemand Drogen untergejubelt hat, dann stellst Du implizit Anzeige gegen Unbekannt wegen gefährlicher Körperverletzung. Das hätte zur Folge:
1. Du wirst ins Krankenhaus gebracht und untersucht (man weiß ja nicht, was und wie viel Du genommen hast, vielleicht schwebst Du in ernster Gefahr
2. Die Angaben zu dem Typen mit den Magnesiumtabletten werden genau geprüft. Parallel könnte ich mir auch eine Hausdurchsuchung bei Dir vorstellen, um eine falsche Anzeige aufzudecken
3. Wenn sich herausstellt, dass Du die Drogen freiwillig genommen hast, kommt die Geschichte mit der Magnesiumtablette als "Vortäuschung einer Straftat" auf Dich zurück
4. Wie in meiner Antwort schon geschrieben: Wenn Du Dich weigerst, ins Krankenhaus mitzugehen, obwohl Du potentiell in Lebensgefahr schwebst, spricht das dafür, dass Du kein Gefahrenbewusstsein mehr hast und zum Schutz auch unter Zwang mitgenommen werden kannst.
Ich bezweifle, dass man gezwungen werden kann, sich im Krankenhaus untersuchen zu lassen - jedenfalls sofern keine akuten Symptome vorhanden sind.
Wenn Du den Eindruck machst, Dich und/oder andere zu gefährden, kann und muss die Polizei Dich mitnehmen, um Dich und andere zu schützen. Ab wann das gegeben ist, ist natürlich Einschätzungssache. Das kann auch davon abhängen, ob Du zb in Begleitung von nüchternen und vernünftigen Freunden bist, vom Alter, etc.
Wenn Du behauptest, jemand hätte Dir Drogen in Dein Wurstbrot gemischt, bringst Du damit zumindest mal eine gefährliche Körperverletzung zur Anzeige, der die Polizei nachgehen muss. Zur Aufklärung der Tat wäre dann eine Blutprobe ziemlich hilfreich (um herauszufinden, welche Drogen überhaupt im Spiel sind), und wenn Du dabei nicht kooperierst, könnte das als Zeichen gewertet werden, dass Du nicht mehr zurechnungsfähig bist.
Inwieweit ist die Verweigerung einer Blutentnahme ein Zeichen auf Unzurechnungsfähigkeit? Wie wollen die Beamten dem Wurstbrotschmierer ohne irgendwelche Hinweise nachgehen? Ist ja in dem Fall eine Anzeige gegen unbekannt, weil ich nicht dazu verpflichtet bin andere mit meiner Aussage zu belasten.
Der Grund ist nicht, dass von Unzurechnungsfähigkeit auszugehen ist.
Der Grund ist, dass wie oelbart richtig angeführt hat der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung besteht und die Blutentnahme auch gegen Deinen Willen nach folgender Rechtgrundlage durchgeführt werden darf:
§ 81c StPO - Untersuchung anderer Personen
(1) Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muß, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur oder Folge einer Straftat befindet.
(2) Bei anderen Personen als Beschuldigten sind Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung und die Entnahme von Blutproben ohne Einwilligung des zu Untersuchenden zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten und die Maßnahme zur Erforschung der Wahrheit unerläßlich ist. Die Untersuchungen und die Entnahme von Blutproben dürfen stets nur von einem Arzt vorgenommen werden.
Inwieweit ist die Verweigerung einer Blutentnahme ein Zeichen auf Unzurechnungsfähigkeit?
Weil Du nicht weißt, was und wie viel in Deinem Wurstbrot war. Du könntest in Lebensgefahr schweben.
Wie wollen die Beamten dem Wurstbrotschmierer ohne irgendwelche Hinweise nachgehen?
Und genau deshalb macht man eine Blutprobe: Um erste Hinweise zu erhalten, beispielsweise: Welches Gift verwendet wurde.
weil ich nicht dazu verpflichtet bin andere mit meiner Aussage zu belasten.
Wie kommst Du darauf?
Ich versuche mir zwanghaft diese Situation vorzustellen die ich in meiner Vergangenheit schon oft hatte. Niemals wurde ich von der Polizei angehalten, angesprochen oder sonst was. Noch besser, ich rauchte auch eine Tüte vor der Polizei - ist zwar respektlos aber selbst da ist mir nichts passiert.
Kann auch sein dass das an der Stadt liegt in der ich lebe (hier wird an den Tram-Stationen auch Kokain gezogen).
Von welcher Stadt reden wir denn da?
wenn du dich ganz normal verhälst und volljährig bist, will das gar niemand
wenn eins von den beiden dingen nicht zutrifft, könnten sie dich schon mitnehmen
und zu was?
zu recht!
Bin volljährig und wenn ich Drogen nehmen würde, würde ich das sehr verantwortungsbewusst machen und versuchen niemanden damit zu belästigen :)
dann musst du dir deswegen auch keine sorgen machen
Doch schon, denn Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ich bin nicht unbedingt paranoid, aber ich möchte trotzdem auf sowas vorbereitet sein und mir nicht alles gefallen lassen müssen. ;)
Meine Güte, kein Polizist wird Dich ansprechen, nur weil Deine Pupillen geweitet sind, die haben was anders zu tun, als den Leuten tief in die Augen zu gucken - was hast Du denn für Vorstellungen?
Dein Verhalten muss schon ziemlich aufällig sein, bis die Polizei überhaupt auf die Idee kommt, Dich anzusprechen, geschweige denn mitzunehmen.
Sollte jemand den Eindruck machen, komplett den Überblick verloren zu haben, würde er natürlich schon aus Gründen des Selbstschutzes mitgenommen werden, ganz genauso wie jemand, der stark betrunken ist
Also am Bahnhof der nächstgelegenen größeren Stadt werden öfter mal Leute wegen Verdacht auf Drogenbesitz kontrolliert, in dem Fall würde es den Beamten doch schon auffallen dass ich unter Drogeneinfluss bin.
Wenn man man sich an einem Bahnhof rumtreibt, der zur Drogenszene gehören, gerät man natürlich auch mal in eine Polizeikontrolle - das betrifft aber die Leute, die da herumlungern und nicht irgendwelche "normalen" Passanten.
Nein, an bestimmten Tagen kontrollieren sie da die Leute die im Bahnhofsgebäude ganz normal rum laufen und so aussehen, als könnten sie Drogen dabei haben. Traurig aber wahr.
Aber reicht denn der Fakt, dass ich unter Drogeneinfluss stehe, aus, um mich als Gefahr einzustufen, auch wenn ich trotzdem höflich und freundlich zu allen bin ohne sie zu belästigen? Das mit der Hausdurchsuchen ist tatsächlich ein Punkt, den ich nachvollziehen kann, danke für die Antwort :)