Was bedeutet vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen?

6 Antworten

falls dieses Arbeitsverhältnis vom AG und AN mündlich zugesagt wurde sprich damit ihr Wollen kundgetan ist der schriftliche Vertrag nur noch Ergänzung. Du musst im Prinzip die Arbeitsstelle zunächst antreten. In der Probezeit ist aber zeitnahe Kündigung, glaube 2 Wochen möglich. Es gibt Arbeitsverhältnisse die nur mündlich erfolgen sprich die sind genau so gültig. Schriftliche Form ist nicht immer notwendig

AalFred2  05.03.2019, 12:39
falls dieses Arbeitsverhältnis vom AG und AN mündlich zugesagt wurde

Ist es ja offensichtlich nicht.

newcomer  05.03.2019, 12:41
@AalFred2

da der AG so argumentiert hat gehe ich davon aus dass beiderlei Zusage erfolgte. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein AG einen Arbeitsvertrag erstellt bzw zum AN schickt wenn dieser nicht schon vorher zugestimmt hatte. Das wäre unnötiger Aufwand

AalFred2  05.03.2019, 12:45
@newcomer

Genau, und der AN überlegt sich, dass ihm nun Dinge, die er vorher zugesagt hat, nicht mehr passen. Das ist natürlich die wahrscheinlichste Lösung. Auf gar keinen Fall hat man vorher nur über Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub gesprochen, und sämtliche anderen Punkte nicht abgestimmt.

Wenn du den Vertrag nicht unterschreibst, hast du auch kein Arbeitsverhältnis.

Wenn du den Vertrag nicht unterschreibst, kommt er nicht zustande! Schön, dass man es sich leisten kann, Arbeitsverträge abzulehnen! Hast ja offensichtlich viele Angebote.

SpaceLama  05.03.2019, 11:31

Kann dir das nicht egal sein, wie viele Angebote der Fragesteller hat oder aus welchen Gründen er diesen Vertrag ablehnt? Hat nichts mit der Frage zu tun.

Lord2k14  05.03.2019, 11:50
@SpaceLama

Kann dir meine Meinung nicht auch egal sein?!

nousche 
Fragesteller
 05.03.2019, 11:57

ist egal ob ich mir die ablehne leisten kann oder nicht, wenn das was im Vertrag steht mir nicht passt warum soll ich das dann unterzeichnen?

PeterSchu  05.03.2019, 13:14

"Schön, dass man es sich leisten kann, Arbeitsverträge abzulehnen! Hast ja offensichtlich viele Angebote."

Hast du ein Problem damit? Arbeitgeber wählen sich ihre Bewerber auch aus. Dann darf der Arbeitnehmer das bei Angeboten ebenfalls tun

Solange du den Vertrag nicht unterschrieben hast, gilt er nicht und du musst ihn auch nicht kündigen. Du musst nicht mal zur Arbeit geben.

Hast du dir das mit dem Job anders überlegt oder stört dich nur diese - sehr übliche - Klausel?

Solange du den Vertrag nicht unterschrieben hast, besteht kein Arbeitsverhältnis. Im Übrigen habe ich meine Zweifel, ob diese Klausel rechtlich überhaupt zulässig ist.

Lord2k14  05.03.2019, 11:51

Diese Klausel ist üblich!

Familiengerd  05.03.2019, 12:33
Übrigen habe ich meine Zweifel, ob diese Klausel rechtlich überhaupt zulässig ist.

Selbstverständlich ist eine solche Klausel erlaubt, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt.

Ob sie Sinn macht (bei vereinbarter Probezeit kann dann ja möglicherweise ohnehin mit 14-tägiger Frist gekündigt werden) oder "üblich" ist, sei dahingestellt.