Was bedeutet "eine Lebensversicherung auf jemanden abschließen"?

5 Antworten

Das bedeutet, dass derjenige, auf den sie abgeschlossen wurde, im Todefall der Person als Begünstigter das Geld bekommt.

FrauMayer 
Fragesteller
 18.02.2019, 22:53

Angeblich wurde die Versicherung aber mit dem 45. Geburtstag des Sohns "fällig". Stimmt das vielleicht gar nicht, endet so eine Versicherung immer erst mit einem Todesfall?

PVJeltz  18.02.2019, 22:54
@FrauMayer

Das frage die zuständigen Anwälte.

FrauMayer 
Fragesteller
 18.02.2019, 22:55
@PVJeltz

Wieso Anwälte? Ich glaube nicht, dass es in diesem Fall welche gibt, die zuständig sind ... Es ist nur eine Frage.

PVJeltz  18.02.2019, 22:56
@FrauMayer

Das ist eine juristische Frage und hier ist ein Laienpublikum aktiv.

FrauMayer 
Fragesteller
 18.02.2019, 22:59
@PVJeltz

Ich sehe die Frage nicht als eine juristische an. Eher eine allgemein versicherungstechnische. Ich selbst habe von solchen Versicherungen nämlich absolut keine Ahnung.

Was bedeutet "eine Lebensversicherung auf jemanden abschließen"?

Ich bin Versicherungsnehmer und schließe auf dein Leben (versicherte Person) eine Lebensversicherung ab, wofür ich die Beiträge bezahle.

ich dachte, so eine Geldsumme aus einer Lebensversicherung geht rel. umgehend an den Begünstigten.

Tut sie auch. Aber Begünstigter muss weder der Versicherungsnehmer noch die versicherte Person sein.

Kann der, der die Beiträge bezahlt, sich das wuasi anders überlegen und die Summe behalten?

Der Versicherungsnehmer hat alle Rechte und Pflichten am Vertrag. Er kann die versicherte Person austauschen (Achtung: Gesundheitsfragen) und auch den Begünstigten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der "Jemand" ist dabei die versicherte Person - im Todesfall der versicherten Person wird die Auszahlsumme an die bezugsberechtigte Person geleistet!

Der Vater eines Freundes hat eine Lebensversicherung "auf seinen Sohn" abgeschlossen, die vor ein paar Jahren fällig war. Der Sohn hat davon aber nichts bekommen und weiß auch nicht, dass es diese Versicherung gab oder gibt, ich habe durch Zufall davon erfahren.

Da der Sohn ja noch lebt, hat der Versich.nehmer die Auszahlsumme erhalten - also alles im grünen Bereich!

Wie ist das denn zu verstehen, ich dachte, so eine Geldsumme aus einer Lebensversicherung geht rel. umgehend an den Begünstigten.

Nein, leider nicht da es ja keinen Todesfall gab :-((

Gruß siola55

  • Ist der Sohn verstorben oder warum hätte die LV ausbezahlt werden sollen?
  • Was für eine LV wurde konkret abgeschlossen?
  • Wer war / ist versicherte Person?
  • Wer ist Begünstigte?
  • Wann wäre das Ablaufdatum gewesen?
FrauMayer 
Fragesteller
 18.02.2019, 22:56

Das Ablaufdatum war wohl vor drei Jahren, gestorben ist weit und breit niemand. Der Begünstigte war der Sohn, der aber nie von nichts wusste.

wilees  18.02.2019, 23:00
@FrauMayer

Versicherte Person - oder Begünstigter im Falle des Todes des Versicherungsnehmers?

FrauMayer 
Fragesteller
 18.02.2019, 23:03
@wilees

Solche Bezeichnungen sagen mir gar nichts. Ich habe nur "mitbekommen", dass es eben eine LV gab, die im Jahr 2016 an den Sohn hätte ausbezahlt werden sollen. Nein: Dass sie auf den Sohn abgeschlossen war und er das Geld hätte bekommen sollen, 2016. Das sind zwei paar Schuhe, richtig? Es ist kein Usus, eine Versicherung für Kinder abzuschließen, die irgendwann endet und das Geld an die Kinder geht, BEVOR ein Todefall eintritt?

wilees  18.02.2019, 23:05
@FrauMayer

Ohne die vertraglichen Grundlagen zu kennen, stochern wir im Nebel - sprich wir spekulieren nur.

FrauMayer 
Fragesteller
 18.02.2019, 23:07
@wilees

Okay, ich frage entweder mal genauer nach oder belasse es dabei. Dachte, es wäre eine Art Standard-Fall, ist es aber wohl nicht. ;o)

kevin1905  19.02.2019, 00:31
@FrauMayer

Es ist kein Usus, eine Versicherung für Kinder abzuschließen, die irgendwann endet und das Geld an die Kinder geht, BEVOR ein Todefall eintritt?

Nein, weil es immer die Erbschaft- und Schenkungsteuerthematik berührt.

Zumal eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen seit dem Jahre 2005 geistig behindert wäre.

Falls der Vater verstorben wäre, hätte der Sohn Geld erhalten.
Überlebt man als VN (hier der Vater) die Versicherungsdauer, bekommt es der VN (Versicherungsnehmer). Das ist so üblich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
FrauMayer 
Fragesteller
 18.02.2019, 22:54

Und der Versicherungsnehmer ist der, der eingezahlt hat?

Rambazamba4711  18.02.2019, 22:55
@FrauMayer

Ja normalerweise zahlt der ein und setzt gleichzeitig Jemanden für den Ernstfall ein.

FrauMayer 
Fragesteller
 18.02.2019, 23:08
@Rambazamba4711

Super, dankeschön. Das schau ich mir an!

siola55  18.02.2019, 23:14
@FrauMayer

Muß nicht sein - Beitragszahler kann jede beliebige Person sein...

siola55  18.02.2019, 23:13

Nein - stimmt so nicht! Der Sohn ist/war doch die versicherte Person! Wenn er nicht stirbt, dann erhält der Versich.nehmer, also der Vater selbst die Kohle ;-)