Reduzierung des Garantierten Rückkaufswert um -16% nach nur einem Jahr Beitragsfreistellung bei der DEBEKA-Versicherung?
Liebe Foren-Mitglieder,
wir haben vor einem Jahr eine Lebensversicherung der DEBEKA Beitragsfrei gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt der Beitragsfreistellung lag der garantierte Rückkaufwert bei knapp 8.700,-€. Nach nun einem Jahr hat sich dieser garantierte Rückkaufwert um -16% auf 7.300,-€ reduziert!
Kann mir jemand sagen ob er ähnliche Erfahrungen nach der Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung (ggf. auch bei der Debeka) gemacht hat? Ist das eine gängige Praxis bei Versicherungsunternehmern, dass der Garantierte Rückkaufswert dermaßen in den Keller geht nach einer Beitragsfreistellung? Wenn ja, warum ist dem so? Für Eure Hilfe bedanken ich mich schon jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nils
6 Antworten
Es werden doch weiter kosten u.a. für die Verwaltung erhoben, und die Rechnungen der Versicherer sind meistens nur sehr schwer nachvollziehbar.
Es ist durchaus möglich, dass ueberhoehte kosten angesetzt wurden, aber das ist für den versicherungsnehmer nicht so einfach erkennbar.
Es ist zumindestens Gängige versicherungspraxis, dass die ganze Wahrheit verschwiegen wird, und dass die Abrechnungen nicht so einfach nachprüfbar sind.
Schließlich handelt es sich um Verkäufer, und nicht um Berater.
Hallo berndcleve,
dass weitere Kosten für die Verwaltung, Manager etc. entstehen, ist mir durchaus bewusst. Das dies aber zu einem Wertverlust von knapp 1.500,- € in einem Jahr führt, war mir nicht klar!
Was die Undurchschaubarkeit der Verträge und Rechnungen betrifft, bin ich voll und ganz bei Dir! Somit machen Sie es den Verbrauchern sehr schwer, den Überblick zu behalten.
Viele Grüße
Nils
Die Lebensversicherer klatschen bei jeder Änderung einer alten Police in die Hände. Denn sie verdienen nicht mehr daran, sie zahlen drauf.
Dem ist so, weil Herr Dragi jeden Monat für 30 Mio€ Staatsanleihen kauft. (Gerade waren es noch 60 Mio€) Es wird folglich irgendwann besser.
Leute, fasst eure alten Verträge nicht an!!!
Selbst wenn die EZB „morgen“ den Leitzins auf 10% stellen würden, hätten die Sparer so schnell keinen Vorteil. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass steigende Zinsen wieder für höhere Überschüsse in einer LV sorgen würden. :(
Institutionelle Anleger erhalten z.Zt. ebenfalls fast keine Zinsen auf das Anlagevermögen.
Auch ein beitragsfrei gestellter Vertrag verursacht aber trotzdem Kosten, die die Rendite weiter schmälern.
Zum damaligen Zeitpunkt der Beitragsfreistellung lag der garantierte
Rückkaufwert bei knapp 8.700,-€. Nach nun einem Jahr hat sich dieser
garantierte Rückkaufwert um -16% auf 7.300,-€ reduziert!
Hi Nils, es gibt keinen garantierten Rückkaufswert!!! Ein vom Versicherer berechneter Rückkaufswert ist nur für diesen Tag gültig, wo dieser berechnet wird!
Du hast wohl bei einer Beitragsfreistellung einen garantierten Versicherungsschutz aus den bisher bezahlten Beiträgen, jedoch niemals einen vom Versicherer garantierten Rückkaufswert für die Zukunft :-((
Du mußt einfach mal eine jährliche Übersicht deiner LV, falls vorhanden,
genauer ansehen: da steht eindeutig beim Rückkaufswert z.B.:
Wert am 1.10.2017 (also immer nur ein tagesgültiger Wert)!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
PS: Habt ihr denn keinen Versich.vertreter, welchen ihr fragen könnt???
Hallo Siola55,
Versicherungsbeginn war der 01.04.2001 und das Versicherungsende der 01.04.2045.
Gruß
Nils
Hi Nils, danke für die Info; also handelt es sich hier noch um die steuerfreie Auszahlungsvariante, falls folgende Voraussetzungen erfüllt sind: mind. 12 Jahre Laufzeit und Vertragsbeginn + erste Beitragszahlung vor 2005, mind. 5 Jahre Beitragszahlung erfüllt?
Somit muß hier ein Garantiezins von 3,25% (Abschluß in 2001!) gelten. Demnach müßte sich der RKW in einem Jahr mind. um den Garantiezins erhöhen - und nicht weniger werden!
Hierzu meine Frage: Kann es sein, daß dein "Berater" dir eine Beitragsüberbrückung untergejubelt hat???
Einfach bitte mal genau nachsehen im Änderungsantrag bzw. im Beitragsfreistellungsantrag, wie die fehlenden Beiträge behandelt werden. Beitragsrückstände z.B. werden von dem RKW abgezogen...
z.B. monatlicher Beitrag vor der Beitragsfreistellung 60 € x 12 Monate Beitragsüberbrückung wären schon mal ca. 720 € Abzug beim RKW.
Ist das eine gängige Praxis bei Versicherungsunternehmern, dass der Garantierte Rückkaufswert dermaßen in den Keller geht nach einer Beitragsfreistellung? Wenn ja, warum ist dem so?
Die beitragsfreie VS und den RKW müßtest du auch in deiner Police finden nach Jahren aufgegliedert in einer Tabelle zum Ablesen...
Vielen Dank erst einmal für die vielen und umfangreichen Informationen! Diese bringen schon einmal Licht ins Dunkel :)
Die o. g. Bedingungen und deine Vermutungen sind alle korrekt. Die Laufzeit beträgt über 12 Jahre, der Vertragsbeginn und die erste geleistete Zahlung war vor 2005 und die Beitragszahlungen erfolgen durchgängig bis einschließlich 12/2015. Auch der Garantiezins ist mit 3,25 % korrekt wiedergegeben.
Bzgl. der These zu dem Thema "Beitragsüberbrückung" konnte ich dies nicht explizit im Nachtrag zum Versicherungsschein finden. Jedoch konnte ich den folgenden Passus entnehmen:
"Die Versicherung wird beitragsfrei weitergeführt. Die Berechnung beitragsfreier Versicherungssummen wird der Rückkaufswert als einmaliger Beitrag zugrunde gelegt." --> Ist daraus zu verstehen, dass es sich hierbei um eine Beitragsüberbrückung und nicht um eine Beitragsfreistellung handelt?
"Die Versicherung wird beitragsfrei weitergeführt. Die Berechnung beitragsfreier Versicherungssummen wird der Rückkaufswert als einmaliger Beitrag zugrunde gelegt."
Also dürfte dies keine Beitragsüberbrückung sein - diese wäre in der Regel auf max. 2 Jahre begrenzt.
Dann fällt mir nur noch folgendes ein:
Lebensversicherung Bewertungsreserve7. September 2017
Die Lebensversicherung Bewertungsreserve ist speziell
in den letzten Monaten im Gespräch der Medien. Anhand der Änderung für das Jahr 2017 ergibt sich, dass die Kunden vom Versicherer weniger zurück bekommen, als es eigentlich geplant war. Dies hängt nicht unbedingt mit einer Änderung vom Vertrag zusammen, sondern dem Bonus, mit dem die Versicherten bislang immer rechnen konnten. Fraglich ist nun, ob man seine Lebensversicherung kündigen sollte oder welche
weiteren Alternativen vorhanden sind.
Quelle: www.lebensversicherung-testberichte.de/lebensversicherung-bewertungsreserve/
Ich denke, dein Berater weiß hierzu genaueres und kann die Differenz nachvollziehbar erklären...
Schönen Abend noch
Vielen vielen Dank nochmals für die ausführlichen Erklärungen!
Ich habe mich nun eingehend mit dem Thema beschäftigt und bin bereit für das Gespräch mit dem Berater. Ggf. werde ich noch die Verbraucherzentrale Hamburg einschalten, welche eine Berechnung und Prüfung der Lebensversicherung im Portfolio hat zu verhältnismäßig fairen Preisen. Sollte sich dabei herausstellen, dass a) der Vertrag nichtig ist oder b) der Rückkaufswert falsch berechnet wurden ist, sind die an die VZ Hamburg zu leistenden Gebühren sehr schnell amortisiert :)
Vielen Dank (!) ebenfalls einen schönen Abend!
Sollte es sich hier um eine Fehlberechnung handeln und es gibt Probleme mit dem Versicherer, hier noch ein Tipp:
der Versicherungsombudsmann tritt als für dich kostenloser Schlichter in Versich.angelegenheiten auf:
www.versicherungsombudsmann.de/
Gruß siola55
... für den Termin mit deinem "Berater" ;-)
.... binde einfach ein Deinen "Berater/Makler", denn der wurde ja von Dir üppigst bezahlt.
Diesen "Berater" der meine Frau damals beraten hat, werde ich mir auch noch vorknöpfen! Er verweilt aber derzeit - wahrscheinlich mit der von meiner Frau bezahlten Provision - im Urlaub und bis dahin wollte ich mich nur schon einmal schlau machen, ob es sich hierbei um eine gängige Praxis der Versicherungsgesellschaften handelt...
Hi Nils, hier noch allg. Infos über div. Urteile:
www.bundderversicherten.de/files/merkblatt/32-m-rueckkaufswert.pdf
wie z.B.: Am 9. Mai 2001 entschied der BGH über zwei Verbandsklagen des BdV (Az. IV ZR 121/00 u. IV ZR 138/99) und stellte fest, dass verschiedene Bedingungen zu Lebensversicherungen für Versicherungsnehmer undurchschaubar sind. Die Klauseln zum Rückkaufswert und zu den Abschluss-
und Stornokosten waren somit unwirksam..
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Am 11. September 2013 setzte der BGH diese Rechtsprechung fort.Es ging hier um Verträge, die von vornherein die ab Mitte 2001
üblichen Bedingungsklauseln zu den Themen Rückkaufswert, Abschluss- und Stornokosten enthielten. Die Bedingungsklauseln waren dabei ab Mitte 2001etwas anders formuliert worden als die, über die der BGH in den Jahren 2001 und 2005 geurteilt hatte.
usw.
Wann bitte wurde der Vertrag denn abgeschlossen (Vertragsbeginn) und wann wäre das Ablaufdatum?