Was bedeutet dieser Satz 5.3. Es handelt sich um eine unwiderrufliche Freistellung durch den Arbeitgeber mit tatsächlicher Weiterzahlung des Arbeitsentgelts?

2 Antworten

Mal vorausgesetzt du hast die Anwartschaftszeit ( einen Anspruch erworben ) erfüllt und wärst nach Ablauf deines Vertrages arbeitslos und keinen neuen Job, dann stünde dir ALG - 1 zu vorher nicht, weil du ja offiziell noch nicht arbeitslos bist, dein Vertrag also noch nicht beendet ist, wäre auch so wenn dir dein AG - zustehenden Urlaub auszahlen würde und dadurch deine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden würde.

Denn wenn du deinen Urlaub erst nehmen würdest, dann würde sich die Kündigung durch die Frist ja in die Zukunft verschieben, deshalb würde dein ALG - 1 Anspruch dann um die Tage der Urlaubsabgeltung ruhen und erst später beginnen, dir ginge also kein ALG - 1 Anspruch verloren, du könntest ihn dann halt nur später in Anspruch nehmen.

Hast du dich denn 3 Monate vor Ablauf deines befristeten Vertrages Arbeit suchend gemeldet ?

Wenn nicht, dann würde ich an deiner Stelle mit einer Sperre deines ALG - 1 von 1 Woche rechnen und diese ginge dir dann vom Gesamtanspruch verloren.

Diese Sperrzeiten regelt der § 159 SGB - lll

Du bekommst in dieser Zeit kein ALG, da Du ja das Arbeitsentgelt, also Dein Gehalt/Deinen Lohn bekommst.

ducee932 
Fragesteller
 31.12.2018, 22:34

und danach ?

Allexandra0809  31.12.2018, 22:35
@ducee932

Wenn Dir Dein Arbeitgeber kein Geld mehr bezahlt und Du noch keinen neuen Job gefunden hast, dann bekommst Du ALG, sofern Du Anspruch darauf hast. Melden musst Du Dich aber beim Arbeitsamt 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

ducee932 
Fragesteller
 31.12.2018, 22:43
@Allexandra0809

aber es geht doch um ALG 1 ANSPRUCH

verliere ich den denn nicht bei freistellung ?

Allexandra0809  31.12.2018, 22:49
@ducee932

Nein, natürlich nicht. Du musst Dich rechtzeitig beim Arbeitsamt melden. Wenn Du Urlaub ausbezahlt bekommst, bekommst Du in dieser Zeit auch kein ALG und Dein Anspruch bleibt bestehen.