Verdienen ALG1 Empfänger Brutto und Netto?

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Bei der Härtefallregelung der KK wird, bei ArbN, immer das Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage genommen - beim ALG-I wird das Bemessungsentgelt als Einkommen genommen; das entspricht dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers.

ALG-I-Systematik

Bemessungsentgelt

--> berechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate

Leistungsentgelt

--> Bemessungsentgelt ./. SV-Pauschale ./. pauschale Steuern

Leistungssatz (ausgezahlter Betrag)

--> 60%/67% des Leistungsentgeltes

iQDetectiv 
Fragesteller
 14.07.2018, 15:22

Soll das bedeuten, hätte er etwas länger gewartet mit der Behandlung, dann hätte er auch Anspruch gehabt?

Wie würdest Du dieses Beispiel lösen?

Eine Person bekommt 2.300 Brutto. Er wir am 1.03.2018 arbeitslos und bezieht ALG1. Seine Leistungsentgelt liegt nun bei 900€.
Gilt er nun als Härtefall oder nicht? Die KK sagt, man muss Brutto unter 1218€ liegen.

isomatte  14.07.2018, 16:49
@iQDetectiv

Da liegt kein Härtefall mehr vor, diese 900 € ALG - 1 sind sein Nettoeinkommen, demnach liegt er weit über 1200 € Brutto, denn sonst würde er keine 900 € ALG - 1 bekommen !

DerSchopenhauer  14.07.2018, 17:07
@iQDetectiv

Das Leistungsentgelt (900 €) ist ohne Bedeutung - das Bemessungsentgelt ist entscheidend (unterstellt 2.300 € brutto in den letzten 12 Monaten der Berufstätigkeit verdient, dann wäre das auch das Bemessungesentgelt ) - daher keine Härtefallregelung.

Er oder du verwechselt da was.

Auf den ALG 2 anspruch werden die Gelder Angerechnet, die man anderswo erhält. Wenn man also Arbeiten geht, wirde der Bruttolohn zugrunde gelegt um das Aufstockende ALG2 zu berechnen.

Dabei kann man von Ausgehen, das man bis zu einem Bruttolohn von 1200 € immer noch eine Aufstockung duch das Amt erhält.

Das Geld vom Amt ist kein Einkommen im Sinne von durch Arbeit erhalten. Daher weder Netto noch Brutto.

Wenn dein Freund also 900 vom Amt bekommt und nicht Arbeiten geht, so ist das i.o. es werden 500 für Miete und 400 sein Bedarf sein

iQDetectiv 
Fragesteller
 13.07.2018, 16:30

Ja, ich habe da ein bisschen was durcheinander geworfen.

Also, der Harte-Fall Antrag war eine Rechnung die er von seiner Krankenkasse bezahlt kriegen wollte, da die Rechnung schon sehr hoch war.

Dann hat aber die KK diesen Antrag abgelehnt, da er als ALG1 mit 900€ Brutto ein Netto Gehalt von 1200€ erhalten würde, so die Begründung.

Also nicht ALG2 sondern ALG1

Du meinst sicher eine Aufstockung zu seinem ALG - 1 von etwa 900 €, was im übrigen weder Brutto noch Nettoeinkommen ist, dabei handelt es sich um eine Lohnersatz bzw.Versicherungsleistung, für die man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat !

Es ist korrekt das bei dieser Berechnung einer Aufstockung durch ALG - 2 das ALG - 1 fast als Nettoeinkommen angesehen wird, weil es eben kein Erwerbseinkommen, sondern nur eine Lohnersatzleistung ist, diese gilt als sonstiges Einkommen und darauf sind die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll nicht anzuwenden.

Man kann hier ohne weiteres Einkommen von sonstigen Einkommen min.erst einmal 30 € Versicherungspauschale geltend machen, hätte man noch ein KFZ - könnte der Haftpflicht Beitrag abgesetzt werden und auch der Beitrag für eine eigene Altersvorsorge wie z.B. Riester Rente, die staatlich gefördert wird.

Dadurch wird das ALG - 1 also fast vollständig auf den ALG - 2 Bedarf angerechnet, hätte man ein Erwerbseinkommen als Single von min.1200 € Brutto, dann könnte man einen Freibetrag von 300 € gelten machen.

Würde man dann 900 € Netto ausgezahlt bekommen, dann würden diese 300 € theoretisch vom Jobcenter abgezogen, es blieben dann max.600 € anrechenbares Einkommen übrig und den Differenzbetrag zum ALG - 2 Bedarf würde man dann als Aufstockung bekommen, wenn man nicht vorrangig Anspruch auf Wohngeld hätte.

Man hat also mit ALG - 1 und als Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum eher eine Chance auf Wohngeld als auf eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter.

iQDetectiv 
Fragesteller
 14.07.2018, 16:25

Ich habe die Frage leider falsch erklärt