Was bedeutet der Brief der Staatsanwaltschaft?
Hallo,
Ich habe im Januar deutlich betrunken ein Straßenschild geklaut und wurde dabei erwischt. Im März habe ich eine Aussage bei der Polizei gemacht, Reue gezeigt und gestanden. Die Anklage lautete Diebstahl.
Nun kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft in dem steht: "Von der Verfolgung wird gemäß §45 Abs. 2 JGG in Verbindung mit §109 Abs. 2 JGG abgesehen."
Was bedeutet das konkret für mich? Laut Paragraph 45 können nach meinem Verständnis ja noch erzieherische Maßnahmen folgen. Ist demnach eine Geldstrafe, Sozialstunden oder ähnliches noch wahrscheinlich, oder bin ich aus dem Schneider und das ganze kommt einer Einstellung des Verfahrens gleich?
3 Antworten
Der Staatsanwalt hätte gleich mit diesem Bescheid einen Strafbefehl zugestellt mit der Androhung das wenn nicht bezahlt wird dann doch ein Verfahren eröffnet wird.
Da er das aber nicht gemacht hat ist das Verfahren eingestellt. Sollte es wieder zu irgendeinem Vorfall kommen wird sich die Staatsanwaltschaft aber an den Vorfall erinnern, heißt er ist irgendwo für einige Zeit in einer Akte gespeichert.
Das bedeutet, das es Eingestellt wurde aber nicht sofort, da es wenn neue Erkenntnisse kommen sollten, es berücksichtigt werden kann.
Das Verfahren ist eingestellt.
eie erzieherische Maßnahme könnte auch Schild zurück geben oder bezahlen sein ..
naja an denjenigen dessen Schild es war ....
Das Schild hat damals die Polizei an Ort und Stelle einkassiert. Mit bezahlen meinst du wahrscheinlich Schadenersatz an den Verkehrsbetrieb?