Warum wird eine bestandene praktsiche Führerscheinprüfung nach 2 Jahren ungültig?

5 Antworten

Hallo donotread,

das hat nichts mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand zu tun.

Das hängt viel mehr damit zusammen, dass die Fahrerlaubnis nicht automatisch mit dem Bestehen der Prüfung erteilt wird, sondern erst mit dem Verwaltungsakt,

  • der Aushändigung des Führerscheins oder
  • der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung (BF17) oder
  • wenn der Führerschein bei Bestehen der Prüfung nicht direkt ausgehändigt wird, man aber bereits das Mindestalter der entsprechenden Fahrerlaubnis hat, mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung, die als Ersatz für den Führerschein gilt

Mit Bestehen der Prüfung wird einem aber in der Regel einer der unter den drei Punkten angeführte Bescheinigungen ausgehändigt, so dass man die Fahrerlaubnis erhält. Ist das der Fall, verfällt die Prüfung auch nicht nach 2, 5, 10 oder 20 Jahren, sondern wenn Du von der Polizei angehalten wirst, wird lediglich ein Verwarnungsgeld von 10,00 Euro für das nicht mit Führen des Führerscheins fällig.

Aber ACHTUNG !!!

Wurde Dir keiner der unter den drei angeführten Punkten angeführten Bescheinigungen ausgehändigt (zum Beispiel weil Du zum Zeitpunkt der Prüfung das Mindestalter noch nicht erreicht hattest) gilt die Fahrerlaubnis als NICHT ERTEILT!

Und wurde die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt, darfst Du auch noch nicht fahren, sonst erfüllst du den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG.

Das heißt im Klartext: Derjenige der sich nach Bestehen der Prüfung nicht darum kümmert, dass ihm eine der in den drei Punkten angeführten Bescheinigungen ausgehändigt wird, gelangt nicht in den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Und mal ganz ehrlich. Das die Gültigkeit der Prüfung irgendwann erlischt, dient wirklich der Verkehrssicherheit auf den Straßen. Im Fall Deiner Frage:

Man kann doch seinen bestandenen Führerschein auch nach 10 Jahren abholen?

Wenn man faktisch seit Bestehen der Prüfung 10 Jahre die Fahrerlaubnis nicht erlangt hat und dementsprechend nach der abgelegten Prüfung, nie gefahren ist, ist in der Tat nicht in der Lage ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu Führen.

Im übrigen wird auch Personen empfohlen, die aus welchen Gründen auch immer über einen längeren Zeitraum kein Kraftfahrzeug geführt haben, noch einmal die Fahrschule zu besuchen und erst einmal paar Stunden in Begleitung eines Fahrlehrers am Verkehr teilzunehmen.

Schöne Grüße
TheGrow

Holt man den Füherschein nicht innerhalb von DREI Monaten ab wird der vernichtet so wie der Personalausweis der neu beantragt wurde . Alles aus Datenschutz und das keine Unbefugten sich der PAPIERE habhaft werden können und mit dem Schein oder Ausweis wird auch Antag und der Rest vernichtet  das steht sogar auf dem Antag drauf holt man ihn nicht innerhalb der Frist ab wird er vernichtet  und man hat damit alle Ansprüche auf bestandene Prüfungen verloren .

19Michael69  20.04.2017, 12:49

Hast du heute mal wieder einen deiner schlechten Tage?

Nach drei Monaten verfällt überhaupt nichts - und das weißt du auch.

Gruß Michael

donotread 
Fragesteller
 20.04.2017, 14:11

Nach 2 Jahren :)

Das ist ganz normal. Es ist eine Prüfung, bestehend aus 2 Teilen. Diese ist innerhalb von 2 Jahren abzulegen, ansonsten gilt sie als nicht bestanden. 

Zwar ist der hauptgedanke dahinter, dass man die Theorie wiederholt, wenn man das praktische nicht besteht in der Zeit, aber wer 2 Jahre lang die Theorie nicht besteht, macht mir eigentlich mehr Sorgen.

donotread 
Fragesteller
 20.04.2017, 08:44

Hast du die Frage überhaupt gelesen?

AnglerAut  20.04.2017, 08:49
@donotread

Da steht bestandene praktische Prüfung. Falls es nicht darum geht, ist die Frage falsch gestellt.

donotread 
Fragesteller
 20.04.2017, 10:08

Wie gesagt geht es um eine bereits abgelegte und bestandene Prüfung.
Man erhält einen Zettel, der wörtlich besagt "Gilt nicht als Führerschein! Die Prüfung wird nach 2 Jahren ungültig"
Ihr Antwort bezieht sich auf das erfolgreiche Ergebnis, welches während der Gültigkeit des Antrags erreicht werden muss.
Kann aber trotzdem durchaus ihre Meinung verstehen :) kleines Missverständnis kann ja Mal vorkommen 😀

man geht einfach davon aus, dass die Fahrpraxis fehlt - deswegen viell. die Nachschulung. 

nach Bestehen der BF17Prüfung hast genau 3 Monate Zeit den Orginalen abzuholen. Danach verfällt die Prüfungsbescheinigung

werde deutlicher was ist los

donotread 
Fragesteller
 20.04.2017, 08:45

Nur 3 Monate?

19Michael69  20.04.2017, 12:43

Danach verfällt die Prüfungsbescheinigung

Der BF17 ist hierfür ein ganz schlechtes Beispiel. Denn die Fahrerlaubnis gilt bereits mit der Prüfbescheinigung als erteilt und nach drei Monaten wird die Prüfbescheinigung lediglich ungültig.

Es verfällt aber nichts und schon gar nicht die Fahrerlaubnis.

Ab diesem Zeitpunkt ist es einfach so, als ob man seinen Führerschein nicht dabei hat. Also lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß Michael

Hallo,

worauf willst du denn überhaupt hinaus?

Wurde - aus welchem Grund auch immer - der Führerschein nach der praktischen Prüfung nicht ausgehändigt, dann muss man ihn sich an der Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde abholen.

Wo liegt dabei das Problem, dies "zeitnah" zu schaffen?

Viele Grüße

Michael