Warnblinkanlage beim Stehen auf der Fahrbahn einschalten?
Ich war vor zwei Tagen bei einem Autounfall beteiligt, sprich mir ist ein anderer PKW reingefahren. Folgendes ist passiert: Es war morgens und noch etwas dunkel, sowie extremes Glatteis, sodass ich auf der Straße anhalten musste, jedoch vergessen hatte, die Warnblinkanlage einzuschalten, das Fahrzeug allerdings beleuchtet war und ich auch mit meiner Taschenlampe am Straßenrad stand. Nun kam ein Auto und hat mich auch gesehen, jedoch konnte es nicht mehr bremsen und es kam zu Blechschaden. Wer ist in diesem Fall Schuld? Die Polizei meinte, dass es ein Kleinunfall wäre.
6 Antworten
Das wird wohl eine Teilschuld für beide Parteien geben.
da du gestanden bist und er dir draufgebrummt ist hat er die alleinschuld.sicher wäre warnblinken besser gewesen aber nicht relevant
Absicherung der Unfallstelle ist die erste Pflicht. Das hast du versäumt: du hättest den Warnblinker einschalten und das Warndreieck aufstellen müssen.
Wie hoch dein Verschulden an der Auffahrtunfall ist, hängt auch vom Fahrer des Wagens ab, der dir reingefahren ist. Wenn er zu schnell war, hat er vermutlich eine Teilschuld.
wieso...??? Es gab doch zuerst gar keine Unfallstelle, die man hätte absichern müssen!
Ich verstehe nicht, wieso du mitten auf der Strasse anhalten musstest.
Ist aber egal. Wenn vor dir Jemand stehenbleibt, musst du auch anhalten und brauchst die Warnblinkanlage nicht einzuschalten.
Deiner Schilderung nach trifft den anderen Autofahrer die alleine Schuld. Er hätte nur so schnell fahren dürfen, dass er vor einem Hindernis rechtzeitig stehenbleiben kann.
Generell: in so einem Fall immer Warnblinker an. Besser ist das, sonst erkennt womöglich nicht jeder gleich die Situation.
So vermeidet man dann auch alle Mitschuld/Teilschuld-Debatten.