Warnblinkanlage beim Stehen auf der Fahrbahn einschalten?

6 Antworten

Das wird wohl eine Teilschuld für beide Parteien geben.

da du gestanden bist und er dir draufgebrummt ist hat er die alleinschuld.sicher wäre warnblinken besser gewesen aber nicht relevant

Absicherung der Unfallstelle ist die erste Pflicht. Das hast du versäumt: du hättest den Warnblinker einschalten und das Warndreieck aufstellen müssen.

Wie hoch dein Verschulden an der Auffahrtunfall ist, hängt auch vom Fahrer des Wagens ab, der dir reingefahren ist. Wenn er zu schnell war, hat er vermutlich eine Teilschuld.

Topotec  02.02.2017, 11:48

wieso...??? Es gab doch zuerst gar keine Unfallstelle, die man hätte absichern müssen!

Ich verstehe nicht, wieso du mitten auf der Strasse anhalten musstest.

Ist aber egal. Wenn vor dir Jemand stehenbleibt, musst du auch anhalten und brauchst die Warnblinkanlage nicht einzuschalten.

Deiner Schilderung nach trifft den anderen Autofahrer die alleine Schuld. Er hätte nur so schnell fahren dürfen, dass er vor einem Hindernis rechtzeitig stehenbleiben kann.

Generell: in so einem Fall immer Warnblinker an. Besser ist das, sonst erkennt womöglich nicht jeder gleich die Situation.

So vermeidet man dann auch alle Mitschuld/Teilschuld-Debatten.