Ware zurückgesandt allerdings Retoure nie verbucht ( Inkasso)?
Hallo, ich hatte im Oktober 2017 Ware bei einem Online Shop bestellt und als Zahlart Paypal KAUF AUF RECHNUNG gewählt. Der Online Shop übergibt somit die Forderung an Paypal. Die Ware (Schuhe Wert 140€) hatte ich zurückgesandt und die Bestellung Widerrufen. Für die Rücksendung habe ich einen DHL Retourebeleg erhalten.
Jetzt im Mai habe ich von Infoscore (Inkasso) einen Brief erhalten diese fordern, dass ich die Ware bezahle und legen auch noch Gebühren drauf ca. 235€
Habe mehrfach an infoscore geschrieben und mitgeteilt das die Ware zurückgesandt wurde sowie den Beleg der Rücksendung vorgelegt als Rückmeldung bekomme ich immer den selben Text :
'in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Email und teilen Ihnen mit, dass bei Käuferschwierigkeiten, welche laut Ihrem Schreiben aufgetreten sind, innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Anbieterportal ein Konflikt gemeldet werden muss.Da Sie sich nicht innerhalb der vorgegeben Frist an das Anbieterportal gewandt haben, bleibt die Forderung weiterhin bestehen. Eine Klärung muss intern mit dem Verkäufer erfolgen.'
Tja, da ich keine Mahnung erhalten habe und infoscore bzw. paypal mir nie einen Zustellnachweis für die Mahnungen vorlegen kann konnte ich nicht wissen das es Schwierigkeiten gibt, hätte ich eine Mahnung erhalten, hätte ich mich sofort an Paypal gewandt. Zumal ich beim Kauf auf Rechnung über Paypal in der Hilfe gesehen habe, dass ich hierzu anrufen muss und diese beschwerde telefonisch abgeben müssen.
Die Forderung ist wie folgt aufgelistet:
Hauptforderung 140€
Mahngebühr 9,40€
Inkassokosten 70,20€
Ermittlungen - Umsatzsteuerrelevant 12,55€
4,12% Zinsen aus 140€ 2,40€
Gesamt 234,55€
Die Fett gedruckten Positionen hatte ich bereits angefragt das mir das Inkasso diese bitte erläutert. Dieser Teil wurde ebenfalls ignoriert und wieder mit dem Standard schreiben geantwortet.
Hat jemand Tipps? Rechtsschutz hätte ich aber bei 140€ ehr unsinnig.
4 Antworten
Du hast denen widersprochen, das reicht. Einmal hätte gereicht. Die wissen, dass sie rechtlich keine Chance haben, sonst wäre länst Post vom Anwalt da - der du auch widersprechen müsstest.
Einfach abheften.
Korrekt. Man könnte sogar mal an eine Strafanzeige denken, wegen versuchten Betrugs und Nötigung. :-)
Paypal versucht immer wieder, das alles auf den Käufer abzuwälzen und erfindet dazu irgendwelche absurde Erklärungen. Der Käufer hat hier gar nichts zu klären. Stattdessen muss sich Paypal mit dem Verkäufer selbst auseinandersetzen. Und das wissen die natürlich auch.
Eine Ergänzung habe ich ansonsten noch, mache dafür jetzt aber mal keine Antwort auf: Sollte Brief vom Gericht kommen (Mahnbescheid), diesem in der Frist widersprechen. Sollte man dann aufgefordert werden, sich zu erklären, antwortet man nicht. Zu einer Klage kommt es vermutlich nie.
Der Online Shop übergibt somit die Forderung an Paypal.
Falsch. Paypal geht in Vorleistung und informiert Dich per email, dass Du die Rechnung an Paypal zu zahlen hast.
https://www.paypal.com/de/selfhelp/article/kauf-auf-rechnung-faq3489
Auch Mahnungen von Paypal werden Dir per email zugestellt.
Setze Dich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung was mit seiner Rücksende-Empfangsbestätigung an Paypal ist.
Was ein Unfug. Paypal hat bei "Kauf auf Rechnung" den Betrag an den Verkäufer vorab geleistet. Es fehlt die Bestätigung des Verkäufers an Paypal. dass der Kauf widerufen wurde und die Sendung dort eingetroffen ist.
Schreibe bitte nicht über Inkasso, wie in Deinem speziellen Fall, wenn Du dieses Verkaufs- / Rechnungsmodell nicht kennst.
Das sind die typischen Äpfel- und Birnenvergleiche.
Dem Verkäufer bzw. Online Shop ist das egal, er hat sein Geld von Paypal bzw. die sind ja in Vorleistung wie von dir beschrieben gegangen. Der Shop meinte nur der Fall liegt zu lange zurück per DHL ist die Sendungsnummer nicht mehr nachverfolgbar.
Das ist nur online nicht mehr nachverfolgbar. Schreibe bitte DHL an, dass Dir der Abliefernachweis umgehend zugeschickt wird. Und wenn Du diesen hast, tritts Du dem Verkäufer auf die Füsse, von wegen "zu lange". Du hast den Nachweis.
Diese Korrespondenz sendest Du in Kopie auch an Paypal. Paypal sucht sich die Verkäufer aus, bei denen Kauf auf Rechnung akzeptiert wird.
Hinweis für später: Von jeder Auslieferung oder Rücksendung mit Sendungsverfolgung speichere ich mir immer den Nachweis der Ablieferung.
ich werde an DHL schreiben und Fordere den Nachweis an, dann werde ich sehen wie das inkasso reagiert. Danke für den Tipp! Aus Fehlern lernt man...
Viel Erfolg.
Aus Erfahrung: bei einer Betriebsprüfung konnte ich in meiner berufstätigen Zeit Nachweise bis zu drei Jahren von den verschiedenen Versanddienstleistern anfordern.
Infoscore trickst ;)
An inkassokosten wären im Verzugsfall und bei einer unstrittigen Forderung maximal 18 € zu zahlen da es sich um ein einfaches Mahnschreiben handelt welches nur mit 0,3 RVG abgerechnet wird ( 15 € Inkasso plus 3 € Aus lagen pauschale)
Eine klage expl WG inkassokosten im Zusammenhang mit Onlinebezahl Diensten wie PayPal oder klarna ist in den Urteils Datenbanken nicht zu finden.
Brauchst Du dazu Links , dann bescheid sagen
Als Zahlart kann man nur entweder auf Rechnung oder über Paypal auswählen. Beides zusammen geht nicht.
Der Onlineshop übergibt das auch nicht an Paypal, sondern Paypal überweist den Betrag an den Onlineshop. Über diese Zahlung erhältst Du von Paypal eine Bestätigungsmail.
Deswegen musst Du bei Paypal auch ein Konto haben.
Der Verkäufer hat doch die Inkassofirma - zu Unrecht -beauftragt...