Wann sind Studenten im Studium umsatzteuerpflichtig?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird in Deutschlanf genauso sein, wie in Österreich. Ist er sozialversichert? Wenn ja, gibt es keine MwSt. Wenn nein, hängt die USt-Pflicht von der Höhe des jährlichen Einkommens ab. Legt er Rechnung? Erhält er die Beträge netto + USt? Sollte Letzteres der Fall sein, dann muß er die Ust auch abführen.Allerdings kann er auch eine E-A(Einnahmen-Ausgabenrechnung machen) und den Einnahmen seine direkt mit den Tätigkeiten verbundenen Ausgaben gegenüberstellen. Erhält er Bruttobeträge(inkl. USt) kann er sich von seinen Ausgaben auch die Vorsteuer holen. Natürlich nur, wenn er sich eine Steuernummer holt.LG

Saarland60  30.07.2011, 07:22

Das ist in Deutschland genau so!

Um umsatzsteuerpflichtig zu sein, muss man Unternehmer sein, also eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Ob es sich um eine solche Tätigkeit handelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Umsatzsteuergesetz wird das unter § 2 Abs. 1 geregelt. Dort heißt es: "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. ..... Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, ...." Falls dies tatsächlich der Fall ist, sollte man sich als Laie vom Steuerberater beraten lassen. Es gibt nämlich auch die sogenannte Kleinerunternehmerregelung, nach man wiederum von der Umsatzsteuer befreit ist.

Bei Studenten handelt es sich allerdings in der Regel nicht um selbstständige Tätigkeiten. Meisten haben sie Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen. Hier greift dann eventuell ein Lohnsteuerabzug.

Bei einer kurzfristige Beschäftigung handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis das nicht länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage dauern darf. Ist dass der Fall, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an und der Lohn kann entweder vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, oder der Beschäftigte legt eine Lohnsteuerkarte vor. Studenten haben in der Regel die Steuerklasse eins. Nach dieser nimmt der AG den Steuerabzug vor. Diese Steuer kann man sich allerdings beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder holen. Erst wenn der jährliche Verdienst über 8000 € liegt, bekommt man nicht mehr die ganze Lohnsteuer zurück erstattet.

Ein Minijob ist ein Job, bei dem man im Monat nicht mehr als 400 € verdienen darf. Eine zeitliche Beschränkung wie bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es nicht. Beim Minijob trägt der AG alle Nebenkosten, manchmal werden 2% pauschale Steuer auf den AN umgelegt. Dies kann man aber vermeiden, in dem man die Lohnsteuerkarte vorlegt.

Eine Lohnsteuerkarte im gewohnten Sinn gibt es allerdings nicht mehr. Wer bereits 2010 eine hatte, kann diese wieder verwenden. Alle anderen müssen beim Finanzamt eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" beantragen.

Umsatzsteuer betrifft Selbstständige. Dein Sohn wird bei abhängiger Beschäftigung Lohnsteuer zahlen müssen, die in der Regel vom Arbeitgeber einbehalten wird. Bis zu einem gewissen zeitlichen und finanziellen Umfang pro Jahr, bekommt er die Lohnsteuer im Jahresausgleich zurückerstattet. Die Buchhaltung des Betriebes kennt die genauen Grenzwerte.

Umsatzsteuerpflichtig ist er, wenn er die Unternehmereigenschaft erfüllt und Umsätze tätig. Er muss also etwas verkaufen, wenn er das nicht tut, ist er auch nicht umsatzsteuerpflichtig.

Umsatzsteuer? Die zahlt man nur wenn man selbständig ist und ein Umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe hat. Du meinst Lohnsteuer? Die führt der Arbeitgeber automatisch ab. Eventuell zuviel gezahlte Steuern kann man sich bei der Einkommensteuererklärung zurückholen. Als Faustformel kann man sagen, dass man unter 10000 Euro Brutto pro Jahr keine Steuern zahlen wird. Fehler könnt ihr keine machen! Es fallen aber in jedem Fall Rentenversicherungsbeiträge an und je nach Stundenzahl muß man sich auch Krankenversichern