Fahrtkosten zur Arbeit wiederbekommen, wie und wann?

12 Antworten

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kann ich die Fahrtkosten irgendwie wiederbekommen?

Nein.

Habe gehört über Lohnsteuer aber habe keine Ahnung wie das abläuft.

Bei der **Einkommensteuererklärung kannst du diese angeben und sie werden steuermindernd berücksichtigt (Anlage N, 2. Seite).

Ich berechne das und bekomme dann jeden Monat etwas mehr Geld oder am Ende des Jahres die Fahrtkosten als Gesamtes wieder?

Die einfache Entfernung wird mit 0,30 €/km und Arbeitstag mutlipliziert. Du kannst dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung machen (Formulare sowie Elster sollten ab Mitte Januar verfügbar sein).

25 km x 0,30 € = 7,5 € x 60 Arbeitstage (wäre etwa Oktober bis Dezember) = 450,- € und liegt damit unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.000,- €.

Da die Lohnsteuer jedoch so veranschlagt wird als hättest du das ganze Jahr gearbeitet kann sich da eine Erstattung einstellen.

Trichina 
Fragesteller
 29.10.2014, 14:37

Okay, also erstmal keine Steuerminderung für mich wenn ich das richtig verstanden habe?

Hi, du kannst das von einem Steuerberater machen lassen oder selbst machen. Wenn du es selbst machst, dann, wenn das Jahr vorbei ist, kannst du dir ein Formular für den Lohnsteuerausgleich ausdrucken oder evt. kannst du das auch online erledigen. Ruf mal bei deinem Finanzamt an und lass dir deine Steuernummer geben, die brauchst du nämlich dann beim Ausfüllen. Du kannst auch fragen, ob du das online über ein Portal machen kannst. Normalerweise sind die Leute da sehr hilfsbereit. Also du suchst dann, wenn du deinenLohnsteuerausgleich machst, Posten, die du abschreiben kannst. Zb in deinem Fall die Pendlerpauschale, auch Kirchensteuer geht, div.Versicherungen. Aber steht alles auf dem Formular. Eine Ausfüllhilfe ist auch meistens dabei. Wenn du zB eine Versicherung abschreiben willst, warte im Folgejahr (Anfang des Jahres) bis dir die Versicherung einen Ausdruck schickt, auf dem vermerkt ist, wieviel du im vorigen Jahre einbezahlt hast. Diese Summe kannst du dann evt. eintragen. LG Korinna PS Das Geld wird dann vom Finanzamt auf dein Konto überwiesen.

kevin1905  28.10.2014, 03:12
kannst du dir ein Formular für den Lohnsteuerausgleich ausdrucken

Lohnsteuerausgleich ist ein Vorgang den der Arbeitgeber macht, nicht der Arbeitnehmer.

oder evt. kannst du das auch online erledigen.

www.elster.de

Ruf mal bei deinem Finanzamt an und lass dir deine Steuernummer geben, die brauchst du nämlich dann beim Ausfüllen.

Wirds am Telefon nicht geben. Die Steuernummer ist nicht notwendig. Wenn keine existiert, gibt es eine neue. Die Identnummer sollte bekannt sein.

Also du suchst dann, wenn du deinenLohnsteuerausgleich machst, Posten, die du abschreiben kannst.

Da dürfte es nicht viel geben bei einem Angestellten, seh hier nichts, das kein GWG und damit sofort abzuschreiben (= abzusetzen) wäre.

Nein, die Fahrtkosten bekommst du nicht wieder. Du must allerdings auch keine Steuern auf den Teil deines Einkommen bezahlen, den du ausgeben musst um Geld zu verdienen.

Das nennt man Werbungskosten. Die Fahrtkosten zählen dazu. Für die Fahrt zur Arbeit werden sie nach Entfernung berechnet. Einfache Entfernung mal 0.30€ mal Anzahl Arbeitstage. Für diese Summe bekommst du den Steueranteil zurück.

Hallo,

wenn alle Werbungskosten im Laufe eines Kalenderjahres zusammen 1000 Euro übersteigen, erhält man bei der Steuererklärung Anfang des Folgejahres einen Teil der Steuern erstattet. Zu den Werbungskosten gehören Fahrten zur Arbeit, Weiterbildung, Fachbücher, Kosten für einen Steuerberater/Steuerfachbücher ....

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung erhält man auf der Internetseite des Finanzamtes bzw. der Finanzverwaltung.

Man kann auch zum Finanzamt gehen und sich beraten lassen und Vordrucke abholen.

Wenn man hier den Jahresbruttoverdienst eingibt, erhält man die Jahressteuern. Wenn man den Jahresverdienst um den Werbungskostenbetrag, der 1000 Euro übersteigt, vermindert, ist die Differenz der beiden Steuerwerte die Erstattung.

.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/

-> dreimal "w" ergänzen!

Gruß

RHW

Wenn es dir um eine direkte Nettolohnerhöhung geht, füllst du bitte einen sog. Lohnsteuerermäßigungsantrag aus. Kannst du downloaden, siehe Homepage BMF oder Homepage deines Finanzamtes. Oder geh zum Finanzamt und lass dir dort direkt helfen. Das hat aber im November nur begrenzt Sinn, mach das mit Wirkung ab 1.1..15. Trag dort deine Fahrten zur Arbeit ein und was du sonst an Kosten hast. Dann zahlst du sofort weniger Lohnsteuer, musst aber für 2015 eine Steuererklärung abgeben. Evtl.wärst du bei einem Lohnsteuerhilfeverein gut aufgehoben.