Wann muss ich zahlen ( Folgemonat )?

13 Antworten

Mietverträge beginnen in der Regel am 1. eines Monats, es sei denn was anderes ist vereinbart worden.

Was steht in Deinem Mietvertrag zu Mietbeginn?

Ich habe den Mietvertrag am 11.03.2017 bekommen. Da steht drin, dass die Miete zum Folgemonat eingezahlt werden muss.

Folgemonat ist der Monat der dem Monat des Schreibens folgt; also April.

Laut BGB muss die Miete am 3. Werktag angewiesen sein.

Ab wann gilt denn der Mietvertrag? Der Zeitpunkt wann man diesen bekommt ist ja nicht der Zeitpunkt ab wann man einziehen kann.

Ranchoddas 
Fragesteller
 24.03.2017, 06:54

Der gilt ab dem 11.3. da haben wir auch die Schlüsseln bekommen und sind eingezogen

Gerneso  24.03.2017, 06:56
@Ranchoddas

Dann ist es schon sehr großzügig vom Vermieter dass er das Geld erst rückwirkend möchte.

Eigentlich ist die Miete im Voraus fällig.

Du müsstest somit zum Monatsanfang für den neuen Monat zahlen. Ist der erste halbe Monat gratis? Was genau steht denn im Mietvertrag?

Ranchoddas 
Fragesteller
 24.03.2017, 06:57

Nein. Wir haben die halbe Miete dem Verwalter gegeben am 11.3 also wo wir den Mietvertrag bekamen. Also die Miete für den März ist schon bezahlt worden.

Gerneso  24.03.2017, 07:00
@Ranchoddas

Dann ist es so dass ganz normal am Anfang des Monats die Miete für den neuen Monat fällig ist.

Im März war ja nur eine anteilige Miete zu entrichten da ihr erst am 11. eingezogen seid. 

Ranchoddas 
Fragesteller
 24.03.2017, 07:02

Ok, danke dir

Wohnungsmietvertrag oder Gewerbemietvertrag?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen über Wohnungsmietverträge, ist die Miete immer am Beginn eines Monats fällig. Bei Gewerberäumen kann davon problemlos abgewichen werden.

Dein Mietvertrag beginnt am 01.04.2017 und somit hast du die Miete auch zum 01.04. das erste mal zu überweisen.

Und dann immer am 01. des Folgemonats

anitari  24.03.2017, 07:50

Der Mieter hat bis zum 3. Werktag des Monats Zeit die Zahlung der Miete zu veranlassen. 3. Werktag im April 2017 ist 5. des Monats.

albatros  24.03.2017, 09:50

Schau ins BGB und die Rechtsprechung des BGH. dann hast du was dazu gelernt. Die Miete muss bis 3. WT des Monats angewiesen sein und nicht auf dem Konto des Vermieters gebucht. Das wäre für April sogar erst der 5., da Sa nicht mitzählt, da kein Bankarbeitstag.

Miete ist immer im Voraus fällig. Wenn dein Mietvertrag am 01.04. beginnt, dann musst du die Bank bis zum 3. Werktrag im Monat beauftragen die Miete zu überweisen.  Mache einen Dauerauftrag, damit die Miete jeden Monat pünktlich beim Vermieter eingeht.