Was ist ein Einkommensnachweis ?

4 Antworten

Du kannst also den laufenden Bezug von Kindergeld nachweisen, ebenso von BaföG. Das geht z. B. mit entsprechenden Kontoauszügen der letzten Monate oder Bescheide der entsprechenden Behörden.

In jedem Fall wird ein vernünftiger Vermieter dann noch verlangen, dass Deine Eltern entweder eine Bürgschaft unterschreiben oder aber als Mitmieter in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Das ist so üblich und sollte normalerweise auch kein Problem darstellen. Ggf. wird noch ein Einkommensnachweis der Eltern gefragt nach dem Motto, ob die sich überhaupt die Anmietung einer zweiten Wohnung leisten können.

Wenn es darum geht, eine Wohnung zu bekommen, die einem auch wirklich gefällt, sollte man sich entsprechend mit Unterlagen eindecken. Dann klappt es auch einfacher und schneller. (Eigene Erfahrung!)

Auszug mit der Gutschrift der BAFög und ein Schreiben der Eltern bezgl. Unterhalt. Das müsste reichen.

also ich würde mir lediglich von den eltern eine bestätigung geben lassen, dass diese das geld für die miete zur verfügung stellen, alles andere geht deinen vermieter gar nichts an.

bwhoch2  16.12.2015, 10:46

... und die Wohnung bekommt ein anderer...

rommy2011  16.12.2015, 10:49
@bwhoch2

wieso, wenn deine eltern eine gute boni haben steht doch einer vermietung an dich nichts im wege

MineraSA  31.07.2018, 17:44
@bwhoch2

Leider muss ich hier bwhoch2 zustimmen.

Ich habe leider auch die Erfahrung gemacht, dass die Vermieter mittlerweile eine umfangreiche Datensammlung betreiben, bevor sie eine Wohnung vermieten. Dass sie das eigentlich nichts angeht, hilft einem nicht, wenn man die Wohnung gerne möchte und der Vermieter die Auswahl hat.

In deinem Fall könnte der Nachweis zum Beispiel bestehen in

Kontoauszüge der letzten Monate (teilweise geschwärzt)

Bafög - Bescheid

Bescheid über Kindergeld

Um eine Bürgschaft deiner Eltern wirst du wahrscheinlich nicht herumkommen. Das ist aber häufig unproblematisch.

Noch ein Tipp : Lege eines der Dokumente vor und frage bei der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter nach, ob das ausreicht. Ich hatte bei meinen Anmietungen immer weniger Dokumente abgegeben als ursprünglich verlangt wurden und es genügte.