Wann muß der Vermieter eine zum Mietobjekt gehörende Einbauküche austauschen?

10 Antworten

wenn die küche ausdrücklich mitvermietet ist, muß sie vom vermieter in stand gehalten werden. evl. können teile dieser pflicht auf den mieter übertragen werden. darum schau in den mietvertrag

eine rechtsprechung zur erneuerung der kompletten küche aus geschmacksgründen (es ist nicht der geschmack des essens ist gemeint ;-)) ist mir nicht bekannt.

sofern also die küche nicht "verbraucht" ist, muß der vermieter auch nicht für eine neue sorgen.

wenn sie zum mietobjekt gehört und sie nicht mehr nutzbar ist... kann ich mir vorstellen das er muß...

Wenn sie nicht mehr zu gebrauchen ist, wird er es machen wie mein Vermieter: entsorgen und fertig.

ich denke mal, erst wenn sie defekt ist.

muss er nicht wenn er nicht will