Vermieter stellt Küche in Mietwohnung, wann abgezahlt?

5 Antworten

Wenn eine Einbauküche in der Mietwohnung ist, muß sie lt. Finanzamt seperat vermietet werden (V+V-Bestimmung), also mit einem Extra-Mietanteil belegt. Das hat nichts mit Abzahlen zu tun, es ist die Miete für die Kücheneinrichtung.

Sollte es nicht anders vereinbart sein, gilt dieser "Abschlag" als ein Nutzungsentgeld f´ür die Bereitstellung der Küche. Die Frage lautet eher: wann sollte man daran denken, diese überholte Küche mal gegen eine neuzeitliche auszutauschen?

Eine Küche gehört nicht zwingend zum Mietobjekt.In einigen Bundesländern ist es so das die Küche selbst mitgebracht werden muss,oder eben wenn sie vom Vermieter eingebaut wurde,muss man sie abbezahlen.Ob sie schon abbezahlt ist nach 15 Jahren hängt sicher an der Ratenhöhe und dem Preis der Küche.Sicherlich ist es so,das nach 15 Jahren einiges nicht mehr so toll ist in der Küche.Ich würde einfach mal mit dem Vermieter sprechen und abklären,wie es mit einer neuen oder renovierten Küche aussieht.

die küche gehört zum mietobjekt dazu. die wirst du genauso wenig wie zb fenster oder türen jemals abbezahlt haben. sprich, du mußt immer dafür bezahlen. du hast sie doch gemietet oder über deinen vermieter gekauft? wenn sie nach 15 jahren allerdings mängel aufweist, hast du anspruch auch nachbesserung oder ersatz, denn darum muß sich der vermieter kümmern.

Prüf doch den Mietvertrag genau. Normalerweise könntest Du u.U. schon nach 10 Jahren Anspruch auf eine neue Küche haben!