Wann ist Hacken strafbar?

7 Antworten

Es ist Strafbar sobald ein Straftatbestand erfüllt ist.

Zum Beispiel: § 202 StGB

§ 202a StGB Abs. 1
Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 202b StGB
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 202c StGB Abs. 1
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es gibt kein Gesetz gegen "Hacking". Das richtige Gesetz findest du unter "Computersabotage". Also letztlich alle unautorisierten Eingriffe, die irgendwie den Betriebsablauf stören können oder zu Datenverlust führen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Computersabotage

Penetrationstests sind davon nicht erfasst, weil die ja auf Bestellung durchgeführt werden. Ebenso kannst du deinen eigenen Rechner hacken soviel du willst.

Weiterhin sind natürlich Datenschutz, Privatsphäre, und ggf. auch Nutzungsverträge zu beachten. "Hacking" verstößt regelmäßig auch gegen einschlägige Gesetze dieser Bereiche.

jort93  08.01.2019, 13:29

Nach Paragraph 69e UrhG ist dekompilieren illegal. Das ist für Reverse engineering ziemlich beliebt.

Von daher kann man am eigenen Rechner auch nicht tun was man möchte wenn einem die Programme nicht gehören.

ArchEnema  08.01.2019, 13:43
@jort93

Das meinte ich z.B. mit Nutzungsverträgen. Dekompilierung ist (wie aus dem Gesetzestext hervorgeht) eben nicht grundsätzlich verboten - es hängt davon ab, was dekompiliert wird, warum, und was mit dem Dekompilat angestellt wird. Wenn damit z.B. lizenzrechtlich Schindluder getrieben wird ist es "Hacking" - anderenfalls kann es auch völlig legal sein.

Diese Gesetze sind im Grunde lückenhaft und unzeitgemäß. Von Nichtexperten verfasst. Zum Beispiel auch §69c UrhG Absatz 1: Ausnahmslos jedes Programm wird mehrfach umherkopiert (und auch entpackt, übersetzt, gelinkt, etc.) werden müssen, um ausgeführt zu werden. So funktionieren alle heute gängigen Computersysteme. Dieses Gesetz ist also völlig überflüssig, weil bei wörtlicher Auslegung jeder Programmaufruf das Urheberrecht verletzen würde. Das will weder der Nutzer, noch der Rechteinhaber so umgesetzt sehen.

jort93  08.01.2019, 14:04
@ArchEnema

Grundsätzlich verboten nicht, das ich richtig, aber in quasi jedem lizenzvertrag steht das dekompilieren aus keinem grund erlaubt ist.
Wenn es ein gesetz gibt was ausnahmen vorgibt, dann bedeutet das praktisch dass man den herstellern erlaubt den rest zu verbieten.

Daher sind die fälle die in diesem gesetz beschrieben werden, in der praxis die einzigen fälle die erlaubt sind. Und wenn man ein programm dekompiliert um sicherheitslücken zu finden oder so hat das halt nichts mit interoperabilität zu tun.

Das stimmt, die gesetze sind lückenhaft und unzeitgemäß. Aber dagegen kann man ja vor Gericht wenig mit anfangen wenn es nicht gegen die verfassung verstößt. Das muss ja der gesetzgeber dann ändern.

Nein, warum sollte Hacking verboten sein? Solange man das privat betreibt, ist es nicht strafbar. Die Strafbarkeit fängt dann an, wenn man gegen das Gesetz verstößt, beispielsweise wie Datenklau oder Zerstörung.

Viele verdienen auch komplett legal mit Hacking. Dort wird man beauftragt zum Beispiel einen Stresstest durchzuführen und Server auf Lücken zu testen.

Sobald du anderen schadest und/oder ohne Erlaubnis in die Privatsphäre andere eindringst. :]

Was haste denn vor?

Kek1509 
Fragesteller
 09.01.2019, 06:20

Danke, nichts

Davon spricht man, wenn man mit einer Axt Holz zerkleinert.

Strafbar ist das ggf., wenn man dazu nicht die Erlaubnis des Holzeigentümers hat.

Abraham20  08.01.2019, 13:07

Hahahaha!! Das war echt gut! Du ehrst deinen Nick-Namen.