Ist Strafbar seinen eigenen Email Account mit einem Sniffertool zu hacken?
Ich interessiere mich etwas fürs hacken und wollte mal ein bisschen rumprobieren und wollte fragen ob es für einen Minderjährigen Strafbar ist seinen eigenen Email Account mit einem Sniffertool zu hacken.
Sniffertool = Eine art von Programm welches verschiedene Passwort möglichkeiten ertestet und somit nach einer Zeit das Passwort ''errät''
4 Antworten
Du kannst bei dir zu Hause hacken was du willst, aber sobald du mit entsprechenden Tools auch nur auf fremder Hardware rummachst is der Ärger schon im Anzug.
d.h. alles was über Internet geht is tabu. Dein Provider wird dir den Einsatz solcher Tools über ihr Netzwerk nicht erlauben.
Und dein Account bei einem E Mail Provider ist auch nicht wirklich deins. Dir gehören die Inhalte, nicht das System. Dort einbrechen wäre also ebenfalls strafbar.
Unter Umständen kann sogar der bloße Besitz der entsprechenden Software nach §202c StGB schon strafbar sein.
Pass auf mit was du da hantierst. Wir hatten schon Ärger mit der Justiz wegen Verwendung und Bereithaltung solcher Tools für Penetrationstests an der Uni. Also die sind unserem Prof. auf den Pelz gerückt weil er uns im Rahmen des Praktikums solche Software gestellt hat.
Du meinst Brute Force?
Und selbstverständlich, du zeigst dich selber an (Es könnte Probleme mit dein E-Mail Anbieter geben.).
Es ist Illegal. Also, wenn deine Email mit live, outlook, web und so weiter endet zumindestens
Teilweise. Wenn du ü14 bist, dann kann man bestraft werden.
§ 202a, 202b, 202c StGB
Falsch
Genau, alles was dir nicht passt ist falsch. Daher Daumen Runter für den 1000sten Nicht hilfreichsten Kommentar.
Kannst du das irgendwie begründen?
Ja, kann ich. Die Server gehören ja nicht den User, sondern den Anbieter. Daher kriegt der Anbieter es auch ab.
Dich meinte ich eigentlich ned.
Ich wollte wissen ob hinter den etwas knapp gehaltenen "falsch" von DoctorBond auch noch etwas Substanz folgt, oder ob er nur mal reinquaken wollte.
Ich mein es ist schon ein wenig gewagt dem deutschen StGB einfach ein "falsch" entgegen zu werfen. Vor einem Richter wird man da wenig Erfolg mit haben ;o)
Okay, werde dann wahrscheinlich offline mit Bruteforce und ähnlichem Rum hantieren, danke für die hilfreiche Antwort.