Wann habe ich den letzten Arbeitstag bei Kündigung?

7 Antworten

Wer wirksam zum 30.9. kündigt muss bis zum 30.9. arbeiten, es sei denn, es wird vorher noch Urlaub beantragt und genehmigt.

Da hat man dir Quatsch erzählt. Letzter Arbeitstag ist der Letzte des Monats. 

Mojoi  22.08.2017, 12:23

Kann ich auch nicht anders kommentieren. Einfach nur Quatsch.

Familiengerd  22.08.2017, 12:39

Letzter Arbeitstag ist der Letzte des Monats. 

Das ist - so allgemein - auch "Quatsch"!

Der letzte Arbeitstag, ist der Tag, an dem man zuletzt im Betrieb/Büro, ... arbeiten muss (Datum der "Kündigung zum ..." abzüglich eventuell Urlaub, Überstundenabbau, Wochenende, ...).

Der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses ist der Tag, zu dem man gekündigt hat (oder zu dem einem gekündigt wurde) - und das muss längst nicht zwingend der "Letzte des Monats" sein!

augsburgchris  22.08.2017, 12:40
@Familiengerd

Es war auf diesen speziellen Fall bezogen.

Wenn Du zum letzten Tag des jeweiligen Monats kündigst, ist in Deinem Fall "zum 30.09" auch der 30. einschliesslich der letzte Tag Deiner arbeitsvertraglichen Pflichten. 

Unerheblich ist dabei dann aber tatsächlich, ob das genannte Kündigungsdatum dabei auf einen regulär arbeitsfreien Wochen- / oder Feiertag fällt. 

Du bist in Deinem Fall halt grundlegend bis einschliesslich 30.09. arbeitsrechtlich daran gebunden, Deinem momentanen Vertragspartner noch Deine uneingeschränkte Arbeitskraft auf etwaigen Abruf zur Verfügung zu halten. 

zum 30. gekündigt, also läuft der Arbeitsvertrag bis zum (einschließlich) 30. Das heisst auch, dass der Lohn bis einschließlich 30. kommt, auch die Versicherungen bis dahin laufen usw.

Ob man nun bis zum 30. (egal welcher Wochentag es ist) präsent sein muss, das entscheidet der Arbeitgeber. Dieser ist ja auch daran interessiert, dass die Arbeitsaufgaben und -mittel korrekt übergeben werden. Es gibt aber auch Situationen, wo der Arbeitgeber den Mitarbeiter freistellt, d.h. dass er nicht mehr erscheinen muss. Das kann verschiedene Gründe haben.

Desch isch a Schmarrn!

Was da durcheinandergewürfelt wurde: Die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers beträgt vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats.

Vier Wochen sind 28 Tage.

Das heißt, du musst nicht zwingend schon am 31.08. kündigen, sondern könntest letztmöglich noch am 02.09. zum 30.09. kündigen.

Wichtig ist der Zugangstag und die Zugangszeit zu geschäftsüblichen Zeiten!