Während Krankheit Dienstplan geändert?
Ist es rechtens, bei jemandem der krank ist, kurzfristig den Dienstplan zu ändern, so dass man ihn nicht für diese Zeit bezahlen muss?
Hab die Befürchtung, mein AG hat da was gemauschelt.
3 Antworten
Nein, das ist nicht rechtens.
Wenn ein Dienstplan einmal bekannt gegeben ist, ist das Weisungsrecht des AG "verbraucht". Änderungen gehen nur noch in gegenseitigem Einverständnis und wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser auch zustimmen, er hat ein Mitspracherecht.
Bei einem AG, bei dem solche Änderungen zu befürchten sind, sollte man unbedingt den neuen Dienstplan hinterlegen, so dass man nachweisen kann, wenn Änderungen vorgenommen wurden.
Leider gibt es immer wieder AG, die auf so eine "linkeTour" kommen, um die Entgeltfortzahlung zu umgehen.
In diesem Fall würde ich den AG darauf ansprechen und sollte er keine Entgeltfortzahlung leisten wollen, schriftlich mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
Außerdem sollte man in diese Abmahnung hineinschreiben dass man, sollte bis zum angegebenen Termin keine Zahlung eingegangen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebt.
Das macht ein Anwalt, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat oder Gewerkschaftsmitglied ist.
Möchte man den Anwalt nicht selbst bezahlen (beim Arbeitsgericht zahlt jede Seite in der ersten Instanz selbst, egal wie das Verfahren endet), kann man auch zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Da wird bei der Klageformulierung geholfen (keine Rechtsberatung) und das ist kostenlos.
Danke fürs Sternchen
Nein, das ist nicht rechtens. Ab zur Gewerkschaft oder vor das Arbeitsgericht. Beweisen muss man die Änderungen natürlich.
-gelöscht-
Nein, es ist natürlich nicht rechtens. Außerdem steht im Paragraph 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass der Arbeitgeber die über mindestens vier Tage im voraus die Arbeitspläne mitteilen muss.