Vorladung wegen Verdacht auf Nachstellung?
Hallo! Habe heute eine Vorladung der Polizei zur Vernehmung wegen Verdacht auf Nachstellung erhalten. Ich habe die Frau im Nov. 2017 auf einer Dating-Seite kennengelernt. Die Chemie stimmte auf Anhieb und es folgten weitere intensive Treffen. Nach kurzer Zeit beendete sie die Bekanntschaft überraschend und als ich sie ein Mal anzurufen versuchte schrieb sie mir, dass es Stalking sei. Nach einer Woche rief sie mich selbst an, entschuldigte sich und äußerte den Wunsch sich weiter mit mir zu treffen zu wollen. Die folgende Beziehung dauerte etwa ein Monat und sie beendete sie wiederum für mich überraschend von einem Tag auf den anderen. In der Zwischenzeit habe ich gemerkt dass sie aufgrund ihrer Vergangenheit mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte (sprunghaftes emotionales Verhalten, konträre Aussagen etc.), was mir aber egal war, weil ich für sie sehr viel empfunden habe. Auf eine warme und herzliche Abschiedsmail folgte ein Tag später eine bösartige, in der sie die Fakten verdrehte, mich verletzte und bekundete nichts mehr von mir hören und sehen zu wollen. In den folgenden Woche habe ich Ihr Blumen geschickt, die sie nicht angenommen hat sowie einige Emails, um mich zu entschuldigen (ich dachte dass ich sie mit irgendetwas verletzt haben muss, auch wenn ich die Gründe dafür nicht erkennen konnte) und meiner Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass es vielleicht nicht endgültig sei. Keine Reaktion. Seit Anfang 2018 habe ich ihr keine Emails geschickt, angerufen habe ich sie ohnehin nicht mehr. In den folgenden zwei Monaten (Jan. und Feb.) habe ich leider, weil ich unter der Situation sehr gelitten habe, ihr noch insgesamt drei Postkarten geschickt, die sie mir zurückgesendet hat - wenige Sätze die hauptsächlich Sehnsucht und Hoffnung zum Ausdruck brachten, dass es ihr gut geht. Ich habe sie niemals bedroht oder auch nur ein Vorwurf oder schlechtes Wort gesagt/geschrieben. Bis Anfang März habe ich sie nicht mehr gesehen, habe es auch nie versucht. Anfang März traf ich sie halb zufällig auf der Straße, in der Nähe wo sie arbeitet (eine Einkaufstrasse, wusste, wo und wann sie arbeitet, war aber nicht wegen ihr dort). Ich sagte "Hallo", sie ging an mir vorbei ohne den Gruß zu erwidern. Ich sagte nur noch, dass es ja nicht ihr ernst sei und rief ihr hinterher dass ich doch nur "wie geht's" fragen wollte. Damit war die Geschichte war für mich wohl oder übel eigentlich erledigt. Sie muss nach diesem Aufeinandertreffen die Anzeige erstattet haben. Abgesehen davon dass ich ein, zwei Mal zu oft versucht habe irgendeine Reaktion vo Ihr zu erhalten lautet meine Frage: Soll ich zur Vernehmung erscheinen und die Geschichte, wie ich sie geschildert habe dort vortragen und bekunden, mich in Zukunft von ihr fernhalten zu wollen (und auf Einstellungen wegen Geringfügigkeit hoffen), oder könnte mir daraus ein Nachteil entstehen. Weil ich damit zugeben würde, sie einige Male angeschrieben zu haben. Einen Anwalt zu nehmen kann ich mir im Prinzip nicht leisten. Danke!
5 Antworten
Dafür brauchst du auch keinen Anwalt. Du kannst entspannt zur Anhörung gehen und die Sachlage klären. Du dürftest nichts zu befürchten haben.
Danke, bin etwas beruhigt:) Bin Mitte 40 und hatte bis zum heutigen Tag noch nie etwas mit Polizei zu tun.
Wenn es alles so war wie du es hier beschreibst hast du nichts zu befürchten. Drei Postkarten in zwei Monaten kann man nicht als Stalking bezeichnen... Erzähle deine Sicht der Dinge.
Trotzdem lerne daraus, wenn jemand keinen Kontakt will und auf nichts reagiert sollte man es lassen.
Nach meiner (unmaßgeblichen) Meinung kein Straftatbestand. Der Ladung musst du nicht Folge leisten, und es entstehen für dich keinerlei Nachteile, ob du nun erscheinst oder nicht.
In diesem Falle würde ich aber hingehen, und alles an Protokollen, eMails, Nachrichten, Schreiben mit "Annahme verweigert" usw. mitnehmen, dann werden sicher in 2-3 Wochen die Ermittlungen eingestellt.
Wie oft hast Du sie angeschrieben, nachdem sie keinen Kontakt mehr wollte?
Ich glaube nicht, dass das ein Strafgesetz erfüllt. Sie hört sich auch etwas nach Borderline an.
Danke. Das mit Borderline ist auch meine Vermutung gewesen. Wenn man so verliebt ist, denkt man aber, dass das kein Hinderungsgrund sein darf. Eine traurige Erfahrung für mich, weil ich sie sehr mochte/mag.
Sag genau das, was du hier geschrieben hast.
Und nimm alles mit, was du noch hast (Chatverlauf, Email etc)
Stalking ist was anderes.
Z befürchten hast du nichts.
Zuerst folgten auf ihre zweite, böse Abschiedsmail innerhalb von drei Tagen vielleicht vier Mails von mir in denen ich versucht habe darauf zu reagieren was sie mir zu Unrecht vorwarf bzw. mich zu entschuldigen, weil ich dachte sie unbeabsichtigt verletzt zu haben, gleichzeitig auch Worte des Abschieds zu finden. Danach die Blumen. Danach eine Mail zum Neujahr + eine wenige Tage danach. Danach drei Postkarten in zwei Monaten.